Arbeitszeit Arbeitsminister Heil bringt neues Teilzeitgesetz auf den Weg

Die Bundesregierung macht mit ihrem neuen Teilzeitgesetz Ernst. Die „Brückenteilzeit“ soll Arbeitnehmern mehr Flexibilität ermöglichen.

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Arbeitsminister Heil bringt neues Teilzeitgesetz auf den Weg Quelle: Imago

Berlin Rechtzeitig vor dem SPD-Parteitag am Sonntag hat Arbeitsminister Hubertus Heil das erste Gesetz aus seinem Haus auf den Weg gebracht. Die neue „Brückenteilzeit“ gibt Beschäftigten das Recht, im Beruf zeitlich befristet kürzer zu treten und danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Außerdem gießt die Regierung die bisherige Rechtsprechung zur Arbeit auf Abruf in Gesetzesform.

Dass der Referentenentwurf innerhalb der ersten 100 Tage nach dem Start der neuen Regierung in die Ressortabstimmung gehe, zeige, „dass wir diesbezüglich handlungsfähig sind“, sagte der neue Staatssekretär Björn Böhning.

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Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern haben künftig Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit für mindestens ein und maximal fünf Jahre zu reduzieren und dann zum Ausgangsvolumen zurückzukehren. In kleineren Firmen mit mindestens 46 Mitarbeitern gilt eine Zumutbarkeitsregel.

Von jeweils 15 Beschäftigten darf hier nur einer die Brückenteilzeit beanspruchen. Bei 60 Beschäftigten kann der Arbeitgeber also weitere Anträge ablehnen, wenn schon vier Mitarbeiter von der Regelung Gebrauch machen. In Firmen mit bis zu 45 Beschäftigten gilt die Brückenteilzeit nicht.

An diesem unteren Schwellenwert war die Einigung auf ein entsprechendes Gesetz schon in der vergangenen Wahlperiode gescheitert. Heils Vorgängerin Andrea Nahles wollte ihn ursprünglich bei 15 Beschäftigten ansetzen, war damit aber auf Widerstand der Wirtschaft und der Union gestoßen.

Das neue Gesetz, das am 23. Mai ins Kabinett soll, betrifft rund 166.000 Unternehmen. 22 Millionen Beschäftigte haben den vollen oder eingeschränkten Anspruch auf Brückenteilzeit, 15 Millionen bleiben außen vor. Mit dem von Nahles geplanten Grenzwert hätten sieben Millionen Beschäftigte mehr profitiert.

Auch die Arbeit auf Abruf, die vor allem im Handel oder Gastgewerbe relevant ist, wird neu geregelt. Die vereinbarte wöchentliche Mindestarbeitszeit darf künftig um maximal ein Viertel überschritten werden, um Beschäftigte vor Überforderung zu schützen. Um ihnen ein planbares Einkommen zu garantieren, kann der Arbeitgeber um höchstens 20 Prozent nach unten abweichen. Ist die Wochenarbeitszeit nicht festgelegt, gelten künftig 20 Stunden als vereinbart, bisher zehn.

Kritik kommt vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. „Biergartenwetter stellt sich nun einmal nicht mit Ankündigungsfrist ein“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Die 20 Stunden seien deutlich zu viel und würden dem Charakter der Arbeit auf Abruf als „Aushilfsarbeit“ in keiner Weise gerecht.

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