Artikel 17 Barley stimmt für Uploadfilter – mit Bedingungen

Die Bundesjustizministerin unterstützt die Einführung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Sie möchte aber eine Protokollerklärung anführen.

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Die SPD-Spitzenkandidatin im Europawahlkampf stellt sich gegen Pauschallizenzen. Quelle: dpa

Berlin Deutschland soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Katarina Barley der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtline zustimmen. Das schlägt die zuständige SPD-Politikerin den anderen Ressorts in einem Reuters vorliegenden Schreiben von diesem Donnerstag vor.

Allerdings formuliert Barley zugleich „unverzichtbare Voraussetzungen für die Zustimmung“. So soll Deutschland am 15. April im EU-Rat zwar den im Europaparlament beschlossenen Richtlinientext abnicken, aber eine fünfseitige Protokollerklärung hinzufügen. „Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung des Artikels 17 ... von dem Ziel leiten lassen, ohne das Instrument 'Uploadfilter' auszukommen“, heißt es in der Reuters vorliegenden Protokollerklärung etwa.

Die Pflicht zur umfassenden Kontrolle und notfalls Ahndung von Urheberrechtsverletzungen soll lediglich auf die „marktmächtigen“ Plattformen wie Facebook zielen. Eine Absage erteilt Barley zugleich den von der CDU vorgeschlagenen Pauschallizenzen als Alternative zu Upload-Filtern.

Das Europaparlament hatte die umstrittene Reform des Urheberrechts beschlossen. Der EU-Rat muss am 15. April seine endgültige Zustimmung geben, wofür Barley als zuständige Ministerin nun die Weisung erteilen muss. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Sollte sich in dieser Zeit herausstellen, dass die befürchteten Beschränkungen der Meinungsfreiheit eintreten, solle die EU-Kommission „unverzüglich“ handeln und einen veränderten Richtlinien-Vorschlag vorlegen.

Barley hat den Ministerien eine Frist zur Zustimmung bis Donnerstag 18.00 Uhr gesetzt. Sie begründete die Aufforderung zur kurzfristigen Zusage damit, dass das EU-Ratssekretariat den EU-Regierungen wiederum eine Frist bis Freitag 12.00 Uhr gesetzt habe.

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