Asyl Innenministerium: Höchstens neun weitere sichere Herkunftsstaaten möglich

Herkunftsstaaten mit einer Asyl-Anerkennungsquote unter fünf Prozent können als sicher eingestuft werden. Neun weitere Länder kämen dazu in Frage.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Bundesregierung sieht neun weitere Länder als potentiell sichere Herkunftsstaaten. Quelle: dpa

Berlin Für die Einstufung als so genannte sichere Herkunftsstaaten für Asylbewerber kommen nach Angaben des Bundesinnenministeriums aktuell höchstens neun weitere Länder in Frage.

Schutzsuchende aus Gambia, Pakistan, Marokko, Armenien, Algerien, Georgien, Indien, Moldau und der Elfenbeinküste hatten demnach zuletzt regelmäßig eine Anerkennungsquote von weniger als fünf Prozent, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Damit kommen diese Länder potenziell für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten in Frage.

Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten können leichter aus Deutschland abgeschoben werden, Asylverfahren lassen sich schneller abwickeln. Die Anerkennungsquote spiegelt den Teil der Schutzsuchenden wider, die hierzulande entweder politisches Asyl, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder - wie meist bei Bürgerkriegsflüchtlingen - subsidiären Schutz bekommen.

Darüber hinaus dürfen manche Asylbewerber trotzdem bleiben, etwa weil sie aus medizinischen Gründen nicht abgeschoben werden; sie tauchen dann aber nicht in der Anerkennungsquote auf.

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte vereinbart, dass neben Algerien, Marokko und Tunesien „weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt“ werden sollen.

Dabei legt das Ministerium nach Angaben des Sprechers die Quote der vergangenen drei Jahre zugrunde. In Betracht gezogen würden zudem in der Regel nur Länder, die unter den 30 Haupt-Herkunftsländern von Asylbewerbern sind. Der Grund: Bei zu wenigen Fällen ist eine Quote nicht aussagekräftig.

Allerdings kann die Regelung aus dem Koalitionsvertrag nicht allein betrachtet werden. Das Ministerium verweist auf Vorgaben des Verfassungsgerichts, die sich auf das Grundgesetz beziehen, sowie auf EU-Recht.

„Vor der Einstufung eines Staates als sicherer Herkunftsstaat hat sich die Bundesregierung nach sorgfältiger Prüfung anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen ein Gesamturteil über die für eine Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat zu bilden“, erklärte der Sprecher. Das heißt, nicht jedes der neun genannten Länder muss diese Prüfung bestehen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%