
Im Streit über den Familiennachzug von Flüchtlingen haben Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Einigung erzielt. Die beiden Minister erklärten in Berlin, an den Beschlüssen der Koalition zum Asylpaket II ändere sich nichts. Es gebe aber die Möglichkeit, in Härtefällen auch bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem („subsidiärem“) Schutz einen Nachzug der Eltern zu erlauben.
Über das Vorliegen eines Härtefalls - „bei dringenden humanitären Gründen“ - entscheide das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Innenressort.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
„Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden - ohne die Beschlüsse der Koalition zu ändern“, erklärte Maas. „Für schutzbedürftige minderjährige Flüchtlinge ermöglichen wir humanitäre Entscheidungen. Besondere Härten können wir nach einer Prüfung des Einzelfalles vermeiden.“ Der Weg für die Bundestagsberatungen über das Asylpaket sei nun frei. Auch de Maizière erklärte: „Einer zügigen Beratung im Parlament steht jetzt endlich nichts mehr im Wege.“
Das Bundeskabinett hatte vor gut einer Woche das sogenannte Asylpaket II beschlossen, das unter anderem eine Beschränkung des Familiennachzugs für Menschen vorsieht, die in Deutschland nur subsidiären Schutz genießen. Streit brach anschließend darüber aus, ob auch Kindern und Jugendlichen aus dieser Gruppe verboten werden soll, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen. Die SPD hatte hier nach dem Kabinettsbeschluss überraschend Bedenken angemeldet.