Asylpolitik Bundesregierung will Mehrfachidentitäten bei Asylbewerbern verhindern

Wer kommt nach Deutschland? Und was passiert, wenn sich ein Asylbewerber an mehreren Orten meldet? Die Bundesregierung will den Behörden einen besseren Überblick verschaffen.

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Name und Registrierungsnummer im Ausländerzentralregister sollten künftig stets gemeinsam übermittelt werden. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung will den Austausch von Daten über Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge zwischen den verschiedenen Behörden erleichtern. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Haus von Innenminister Horst Seehofer (CSU). „Das hat den Sinn der eindeutigen Zuordnung von Personen“, sagte Seehofer. Dies erhöhe auch die Sicherheit in Deutschland.

Name und Registrierungsnummer im Ausländerzentralregister sollten künftig stets gemeinsam übermittelt werden. So soll zum Beispiel verhindert werden, dass Personen etwa mit arabischen Namen in unterschiedlicher Schreibweise registriert und die Einträge nicht miteinander in Verbindung gebracht werden können. Auch fehlende Identitätspapiere hätten weniger gravierende Auswirkungen. Seehofer sprach von einem „Meilenstein für die digitale Grundversorgung der Asylverfahren“.

Der Vorschlag, dem der Bundestag noch zustimmen muss, sieht unter anderem vor, dass Jugendämter, das Auswärtige Amt, deutsche Botschaften und andere Stellen Informationen direkt aus dem Ausländerzentralregister abrufen können. Außerdem soll Beamten der Bundespolizei künftig auch außerhalb der 30-Kilometer-Zone an der Grenze im Rahmen ihrer Aufgaben die erkennungsdienstliche Behandlung von Asylsuchenden gestattet sein. Das kann zum Beispiel dann relevant sein, wenn Bundespolizisten an Bahnhöfen oder Flughäfen in Deutschland auf noch nicht registrierte Migranten treffen.

Bei Migranten, die vor der Abschiebung stehen, sollen biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Größe oder Augenfarbe aufgenommen werden. Die Behörden sollen auch besser als bisher festhalten, wer bereits einmal mit finanzieller Unterstützung aus Deutschland in sein Heimatland zurückgekehrt ist. Wer das getan hat, hat keinen erneuten Anspruch auf Förderung.

Das Jugendamt soll zudem verpflichtet werden, bei unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern für eine erkennungsdienstliche Behandlung zu sorgen und dafür, dass die Kinder und Jugendlichen im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Fingerabdrücke sollen bereits bei Sechs- statt wie bisher bei 14-Jährigen genommen werden. Mehr als 3000 unbegleitete minderjährige Migranten würden vermisst, sagte Seehofer. „Es kann sich dahinter auch Böses verbergen.“

Ein erstes Gesetz für den verbesserten Datenaustausch zwischen den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte die Bundesregierung 2016 beschlossen – damals noch unter Seehofers Amtsvorgänger Thomas de Maizière (CDU). Sie reagierte damit auch auf Betrugsfälle von Asylbewerbern, die sich an verschiedenen Orten angemeldet und mehrfach Leistungen bezogen hatten.

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