Asylpolitik Viele Syrer erhalten nur eingeschränkten Schutz

Die Ablehnung ihres Asylantrags müssen wenige Syrer befürchten – den Flüchtlingsstatus bekommen aber nicht alle. Viele wurden nach Ansicht der Entscheider individuell nicht verfolgt und erhalten nur eingeschränkt Schutz.

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Das Bundesamt hat im Juni über 23.103 Asylanträge von Syrien-Flüchtlingen entschieden. Quelle: dpa

Nürnberg Immer mehr syrische Asylbewerber in Deutschland erhalten nach Behörden-Erkenntnissen im Rahmen des Asylverfahrens nur noch einen eingeschränkten, sogenannten subsidiären Schutzstatus. Sie würden allein wegen des Bürgerkriegs in ihrem Land als Flüchtlinge anerkannt, nicht aber wegen individueller Verfolgung, berichtete das Bundesamt für Migration für Flüchtlinge (BAMF) am Freitag in Nürnberg.

Folge: Sie erhalten zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland für ein Jahr. Die Behörde bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ/Freitag).

Das Bundesamt habe im Juni über 23.103 Asylanträge von Syrien-Flüchtlingen entschieden; in 10.224 Fällen davon hätten die Asylentscheider den Betroffenen nur einen sogenannten subsidiären Schutzstatus gewährt, sagte ein Sprecher des Bundesamts. Im Januar habe es unter den 25.265 entschiedenen syrischen Asylanträgen lediglich 18 Fälle mit eingeschränktem Schutz gegeben.

Der Grund für diese Entwicklung in Sachen subsidiärem Schutz sei die Rückkehr zur persönlichen Anhörung bei syrischen Flüchtlingen, betont das Bundesamt. Im vergangenen Jahr waren die Asylanträge zur Verfahrensvereinfachung allein auf Basis schriftlicher Unterlagen bearbeitet worden. Dies hatte der Gesetzgeber im März rückwirkend zum 1. Januar geändert. Seitdem wird jeder syrische Asylbewerber persönlich zu einer Anhörung in eine Bundesamts-Außenstelle geladen.

Bei diesen persönlichen Anhörungen habe sich ergeben, dass viele syrische Flüchtlinge in ihrer Heimat keineswegs individuell verfolgt gewesen seien, berichtet das BAMF. „Antragsteller schildern in der Anhörung seltener eine individuelle Verfolgung, sondern beziehen sich auf die allgemeinen Umstände im Land“, teilte ein BAMF-Sprecher mit. In solchen Fällen hätten Asylbewerber lediglich Anspruch auf einen sogenannten subsidiären Schutz.

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