Asylstreit Nahles zweifelt an Regierungsfähigkeit von CDU und CSU

Für die SPD-Chefin ist derzeit nicht erkennbar, ob CDU und CSU überhaupt noch in einer Regierung zusammenarbeiten wollen. Der Koalitionsausschuss soll das klären.

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Die SPD-Chefin wirft der CSU vor, ausschließlich die Landtagswahl in Bayern im Sinn zu haben. Quelle: dpa

Berlin SPD-Chefin Andrea Nahles zweifelt an der Regierungsfähigkeit von CDU und CSU. „Für mich ist im Moment nicht erkennbar, ob beide in der Lage und willens sind, noch weiter in der Regierung konstruktiv zusammenzuarbeiten“, sagte Nahles am Montag nach Gremiensitzungen ihrer Partei in Berlin. Das müsse geklärt werden.

Der Koalitionsausschuss solle sich daher am Dienstagabend mit den strittigen Themen beschäftigen. „Das ist eine Frage, die in der gesamten Regierung besprochen und geklärt werden muss.“

Nahles warf der CSU vor, nur die eigene Landtagswahl im Sinn zu haben. Es sei zudem „schlechter Stil, wenn man mit Ultimaten arbeitet, insbesondere gegenüber der eigenen Schwesterpartei und dem eigenen Koalitionspartner.“

Sie warnte CDU und CSU zugleich davor, die Sozialdemokraten außen vor zu lassen. Lösungen müssten stets mit der SPD in Übereinstimmung gebracht werden.

Nahles sagte, sie hätte sich vom EU-Mini-Gipfel am Sonntag mehr erwartet. Immerhin werde aber über europäische Lösungen geredet. Mit Blick auf den EU-Gipfel Ende der Woche sagte sie: „Ich kann nur alle europäischen Staaten dazu aufrufen, nicht nur in kurzfristigen nationalen Kategorien zu denken. Denn jeder Alleingang fällt irgendwann auf einen selbst zurück. Das gilt für Deutschland natürlich auch.“

Die Partei- und Fraktionschefin sagte zum Umgang mit bereits in anderen EU-Staaten registrierten Flüchtlingen, hier könne es aus ihrer Sicht zu pragmatischen Lösungen kommen, wenn etwa bestehende bilaterale Rückführungsverabredungen nochmal verstärkt oder neu aufgesetzt würden.

Es gebe aber einen grundsätzlichen Dissens mit Seehofer. So sei die SPD der Auffassung, dass Zurückweisungen unmittelbar an der Grenze nicht mit EU-Recht vereinbar seien.

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