Asylverfahren, Fachkräfte und Integration Wie der Groko-Kompromiss im Konfliktfeld Migration aussieht

Das Thema Migration galt als einer der Knackpunkte der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Die erzielte Einigung dürfte für die SPD nicht einfach zu verkaufen sein.

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Asylverfahren sollen in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen bearbeitet werden, in denen die verschiedenen Ämter und Behörden zusammenarbeiten. Quelle: dpa

Berlin Mit dieser Forderung sind die Sozialdemokraten nicht durchgekommen. Die Formulierung, dass die Zuwanderungszahlen „die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden“, bleibt bestehen. So stand sie schon vor wenigen Wochen im Sondierungspapier. Die SPD wollte den Passus ändern. Einige Sozialdemokraten waren verärgert gewesen, dass die Formulierung in der CSU als Festschreibung einer Obergrenze gewertet worden war. Die SPD betont, es handele sich lediglich um eine Beschreibung der „erwartbaren Zuwanderungszahlen“.

Alles in allem bekennen sich Union und SPD in dem Vertragstext strikt zum Recht auf Asyl, zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention wie auch zur UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Beim Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem eingeschränkten Schutzstatus wird darauf verwiesen, dass gemäß Sondierungsverabredung ab dem 1. August ein begrenzter Zuzug von 1000 Personen pro Monat möglich sein soll. Zudem soll eine bestehende Härtefallregelung im Aufenthaltsgesetz weiter Anwendung finden, auf deren Grundlage im vergangenen Jahr allerdings weniger als 100 Visa für Angehörige ausgestellt wurden. Bis Ende Juli bleibt der Nachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz ausgesetzt - dies hat der Bundestag vergangene Woche bereits beschlossen. Die Ausgestaltung des neuen Gesetzes ab dem 1. August obliege den Koalitionsparteien beziehungsweise den Fraktionen, heißt es in dem Text.

Der SPD-Parteitag hatte vor gut zwei Wochen den Unterhändlern mit auf den Weg gegeben, eine „weitergehende Härtefallregelung“ durchzusetzen. SPD-Chef Martin Schulz hat deutlich gemacht, dass dies aus seiner Sicht erreicht ist und seine Partei sich mit einer guten Einigung durchgesetzt habe. Andere wie Parteivize Manuela Schwesig haben sich allerdings deutlich kritischer geäußert.

Union und SPD sind sich zudem darin einig, dass Deutschland qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl braucht. Daher soll es ein Gesetz geben, um den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte zu ordnen und zu steuern. „Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft, Qualifikation, Alter, Sprache sowie der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts“, heißt es im Vertrag.

Darüber hinaus sollen die Asylverfahren schneller und effizienter werden. Sie sollen in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen bearbeitet werden, in denen die verschiedenen Ämter und Behörden zusammenarbeiten. Rückführungen oder die Verteilung auf die Kommunen erfolgen dann aus diesen Einrichtungen heraus.

Die verschiedenen Maßnahmen zur Integration sollen in einer „bundesweiten Strategie“ gebündelt werden. Zudem soll in diesem Bereich mehr Transparenz Einzug halten und die Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen verbessert werden. Weiter heißt es: „Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit.“ Für langjährig Geduldete, die die Integrationsanforderungen des Aufenthaltsgesetzes erfüllen, sollen Verbesserungen und Vereinfachungen für den Aufenthalt, bei der Ausbildung und der Arbeitsmarktintegration erarbeitet werden.

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