Atomgesetz Kabinett beschließt Entschädigung für Atomkonzerne

Die Bundesregierung bringt die Entschädigungszahlungen für den Atomausstieg auf den Weg. Aber nicht alle Energiekonzerne bekommen Geld.

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Der Bund setzt nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 um. Quelle: dpa

Berlin Das Bundeskabinett hat eine Entschädigung der Energiekonzerne RWE und Vattenfall wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs auf den Weg gebracht. Die genaue Summe steht noch nicht fest, das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler „einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten“.

Das Kabinett verabschiedete den Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch. Damit setzt der Bund ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um.

Die Richter hatten RWE und Vattenfall eine Entschädigung für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Strom-Produktionsrechte zugesprochen. 2011 beschlossen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg bis 2022, das führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken.

Wenige Monate zuvor hatten sie allerdings den rot-grünen Atomausstieg von 2002 noch um Jahre gestreckt und den Konzernen größere Reststrommengen zugesprochen, die sie noch produzieren und verkaufen sollten. Die genaue Entschädigung wird 2023 ermittelt, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne feststehen.

Dem Betreiber Eon steht dagegen keine Entschädigung zu, da Reststrommengen noch bis zum endgültigen Atomausstieg auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können, der vierte Kraftwerksbetreiber EnBW hatte nicht in Karlsruhe geklagt.

Das Kabinett befasste sich außerdem mit Änderungen bei privaten Sicherheitsdiensten. Seit Ende 2016 gelten schärfere Regeln für das Bewachungsgewerbe. Zum 31. Dezember 2018 soll nun ein „Nationales Bewacherregister“ errichtet werden, in welchem bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten werden soll.

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