Attacke in Hamburg Behörde verpasste 2015 Abschiebefrist für Messerangreifer

Laut einem Medienbericht hätte der Messerangreifer von Hamburg schon im November 2015 nach Norwegen zurückgeschickt werden können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpasste die Frist wohl um einen Tag.

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Bei einem Angriff in dem Supermarkt hatte ein 26-jähriger abgelehnter Asylbewerber einen 50 Jahre alten Mann getötet. Quelle: dpa

Hamburg Der Messerangreifer von Hamburg-Barmbek hätte nach einem Bericht des „Spiegels“ schon 2015 nach Norwegen zurückgeschickt werden können. Nach Informationen der Zeitschrift verpasste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Frist dafür um einen Tag. Das habe das Amt auf „Spiegel“-Anfrage eingeräumt, schrieb das Blatt.

Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene Palästinenser hatte dem Bericht zufolge in Norwegen einen Asylantrag gestellt. Nach Regeln des sogenannten Dublin-Systems hätte er deshalb unmittelbar zurückgeschickt werden können. Nachdem aber die Frist für ein Rücknahme-Ersuchen versäumt worden war, hätten sich die norwegischen Behörden geweigert, den Mann zurückzunehmen. Somit sei Deutschland zuständig gewesen, hieß es. Das Bamf kündigte auf dpa-Anfrage eine schriftliche Stellungnahme an.

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