Auftritt aus der Quarantäne Und dann lobt Edward Snowden das Bundesverfassungsgericht

Für die einen ein Staatsfeind, für die anderen ein Held: Studenten entrollen in Kiel ein Plakat mit einem Bild von Edward Snowden, um seine Enthüllungen über die Arbeitsweise des US Nachrichtendienstes NSA zu würdigen und dem Whistleblower symbolisch Asyl anzubieten. Quelle: dpa

Edward Snowden, der wohl berühmteste Whistleblower der Welt, lobt den Mut des Bundesverfassungsgerichts im Urteil gegen die Massenüberwachung - und richtet einen Appell an die Wirtschaft. 

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Auch Edward Snowden ist in Quarantäne. Aber er habe ja, scherzt er, Erfahrung mit dem Social Distancing. Die Welt lerne gerade in einem Crashkurs, „was für mich schon vorher Normalität war.“ Einen kleinen, feinen Unterschied gibt es dann aber doch: Snowden verzichtet auch in der Quarantäne auf WhatsApp. Natürlich.

Er nutze den Dienst nicht, ebenso wie viele andere digitale Werkzeuge, die für die meisten Menschen Alltag sind. „Weil er aus meinen Daten Profit macht“, wie Snowden betont. „Und weil er eine lückenlose Verfolgung ermöglicht.“ Daran aber, dass Technologie grundsätzlich Menschen verbinde, über Grenzen, sprachliche wie kulturelle Barrieren hinweg – daran glaube er nach wie vor. „Diese Überzeugung hat mich schon immer angetrieben.“

Es war Edward Snowden, der 2013 enthüllt hat, wie systematisch der amerikanische Geheimdienst NSA und auch andere Internetdienste wie Facebook, Outlook, Skype oder selbst Google Maps zur massenhaften Überwachung nutzen. An diesem Mittwoch ist der inzwischen 36-Jährige auf Einladung der Deutsche Telekom zur Digital X gekommen. Oder genauer gesagt: Er hat sich aus seiner Wohnung in Moskau zugeschaltet, im schwarzen Sakko vor weißer Wand, dazu kleine schwarze Kopfhörer im Ohr. Es liegt eine gewisse Ironie darin, dass der Konzern ebenso wie der prominente Gast dazu ausgerechnet auf digitale Werkzeuge angewiesen sind: Die Konferenz ist eine virtuelle. Wegen, na klar, Corona.

Und doch hätte es kaum einen besseren Tag als diesen für Snowdens Auftritt geben können: Am Morgen hatte das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil für Aufsehen gesorgt. Es hat, wie Snowden es nun ausdrückt, klargestellt, dass Menschenrechte, auch wenn sie den digitalen Raum betreffen, für alle gelten – und zwar ganz gleich, wo sie leben. „Wer die Rechte im digitalen Raum nicht schützt, der schützt sie auch anderswo nicht“, betont der wohl berühmteste Whistleblower der Welt. „Unser Leben online ist kein anderes als das in der echten Welt.“ Das zeige sich nicht zuletzt am Umgang, den viele mit der Pandemie und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen gefunden haben.

Mit seiner anlasslosen Massenüberwachung, so das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, verstößt der Bundesnachrichtendienst (BND) gegen Grundrechte. Die Karlsruher Richter hatten einer Verfassungsbeschwerde der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten stattgegeben – und zum ersten Mal festgehalten, dass der deutsche Staat das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren muss.

Bislang durchforstet der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Diese wertet er auch für ausländische Partnerdienste aus oder gibt sie an diese weiter. Nach Ansicht von Bürgerrechtlern gibt es dabei viele Schlupflöcher, zudem würden die Daten von Deutschen nicht verlässlich gelöscht. Zwar muss sich der Geheimdienst beim Durchforsten des Netzes bereits seit 2017 an verbindliche Regeln halten. Doch diese Vorschriften sind nach Ansicht von Deutschlands obersten Richtern völlig unzureichend.

Keine Angst vor Putin

Snowden spricht von einem Meilenstein. Dass diese Rechte universell seien, also in Deutschland ebenso wie im Ausland gelten, sei schon immer seine Überzeugung gewesen - „und Auslöser für das, was ich 2013 getan haben“.

Als ehemaliger Agent unter anderem für den amerikanischen Geheimdienst NSA hatte Snowden einen tiefen Einblick in die dortigen Praktiken – etwa in die Programme XKeyscore und Prism, mit denen die Amerikaner die weltweite Kommunikation im Netz überwachten. Snowden spielte diese Informationen Journalisten, etwa vom britischen Guardian, zu und machte so bekannt, wie eng die amerikanischen Techkonzerne mit den Geheimdiensten zusammenarbeiteten und den Spionen über Hintertüren Zugang zu zahlreichen Internetdiensten gewährten. Das FBI erließ einen Haftbefehl gegen ihn. Der russische Präsident Wladimir Putin bot ihm im Juli 2013 ein Bleiberecht an. Noch immer lebt er in Moskau im Exil. Er hat beantragt, dort auch noch länger zu leben, so erzählt Snowden nun auf der virtuellen Konferenz. Er habe keinen Anlass zu glauben, dass dieser Antrag nicht genehmigt werde. Aber letztlich sei dies sicherlich eine politische Entscheidung. „Ich werde weiterhin sagen, was ich denke.“

Betont bescheiden

Trotz autoritärer Tendenzen in der Politik, auch in Staaten, in denen viele dies lange nicht für möglich hielten, sei er hoffnungsvoll: „Wir können die Welt verändern.“ Mitunter genüge ein einziger Mensch, der etwas infrage stellt. „Wir fühlen uns allein, aber wir sind nicht allein.“

Deutschland, so betont Snowden, komme eine Führungsrolle zu, wenn es darum gehe, grundlegende Rechte zu verteidigen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nennt Snowden „ein Urteil, das die ganze Welt betrifft.“ Auf einmal sehe man, dass „Gerichte den Mut aufbringen, ein System der Überwachung zu hinterfragen, das es viel zu lange gegeben hat.“ Und es gelte nun, die Debatte fortzuführen. „Die Bedrohung sind nicht die Hacker, die Bedrohung ist das, was alles an Daten gesammelt wird“, stellt Snowden klar. „Wir müssen entscheiden, welche Daten für das Geschäft eines Unternehmens entscheidend sind, was es also wirklich sammeln muss.“

Dass ein Gericht überhaupt geprüft hat, was der Geheimdienst da treibt, eine Gesellschaft also nicht länger duldet, dass in einem rechtsfreien Raum spioniert wird, das ist letztlich auch der Verdienst von Edward Snowden. Trotzdem gibt er sich jetzt bescheiden. Zunächst einmal sei das Urteil ein Sieg derer, die den Prozess angestoßen haben. Auf die Frage, ob es dieses Urteil ohne ihn aber womöglich gar nicht gegeben hätte, antwortet er mit einem höflichen Lächeln: „Wer weiß, wer weiß.“ Er wäre jedenfalls sehr stolz, „wenn ich meinen Anteil dazu beigetragen hätte, weil dies der Grund für meine Enthüllungen war.


Mehr zum Thema:
Ulrich Kelber ist Bundesbeauftragter für Datenschutz. Er spricht über den Vorwurf an seine Zunft, Innovationen zu blockieren – und erklärt, warum es in Deutschland nur freiwillig installierte Corona-Apps geben darf.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%