
Im Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning hat das Landgericht Lüneburg das Urteil verkündet. Der 94-jährigen Gröning muss wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau während der sogenannten Ungarn-Aktion im Sommer 1944 für vier Jahre in Haft. Ob der gesundheitlich angeschlagene 94-Jährige haftfähig ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das Gericht ging mit seinem Urteil über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus.
Er hatte zu Prozessbeginn eine moralische Mitschuld übernommen und eingeräumt, das Geld der Verschleppten gezählt und nach Berlin weitergeleitet zu haben. An der berüchtigten Rampe in dem Todeslager will er nur zwei- bis dreimal vertretungsweise Dienst getan haben.
Verteidiger Hans Holtermann forderte einen Freispruch. Gröning habe den Holocaust im strafrechtlichen Sinne nicht gefördert. Über den Dienst an der Rampe hinaus gebe es keinen Zusammenhang mit den Selektionen, bei denen entschieden wurde, ob die Verschleppten in den Arbeitseinsatz oder in den sofortigen Tod im Gas geführt wurden. Auch durch das Zählen der Gelder habe Gröning den Massenmord nicht gefördert.
Der 94-Jährige berief sich in seinem Schlusswort auf das Plädoyer des Juristen Cornelius Nestler, der mit seinem Kollegen Thomas Walther mehr als 50 der über 70 Nebenkläger vertritt - Überlebende von Auschwitz und Angehörige von Opfern. „Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte, hat Professor Nestler hier gesagt. Das ist mir bewusst“, betonte Gröning. „Ich bereue aufrichtig, dass ich diese Erkenntnis nicht viel früher und konsequenter umgesetzt habe.“