Berlin Die Bundesregierung hat Wahlkampfauftritte ausländischer Regierungsmitglieder drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihrem Land grundsätzlich verboten. Das Auswärtige informierte nach Angaben von Sprecher Martin Schäfer am Freitag alle diplomatischen Vertretungen in Berlin in einer Verbalnote über diese neue Praxis. Ausgenommen sind Regierungsmitglieder von Staaten der Europäischen Union.
Ausländische Regierungsmitglieder Wahlkampfauftritte verboten
In Deutschland dürfen zukünftig nur noch Regierungsmitglieder von Staaten der Europäischen Union drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen auftreten, das hat die Bundesregierung beschlossen.
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