Der Bundesrechnungshof hat eine regelmäßige Inventur der im Ausland verwahrten deutschen Goldreserven gefordert. In einem der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorliegenden Bericht an den Bundestags-Haushaltsausschuss begründet der Rechnungshof seine Forderung vor allem mit dem hohen Wert der Reserven. Sie summieren sich demnach auf 3396 Tonnen Gold im Wert von 132,9 Milliarden Euro. Verwahrt würden Barren von der Bundesbank in eigenen Tresoren in Frankfurt sowie an drei Lagerstellen im Ausland: Bei der US-Notenbank Fed in New York, der französischen Nationalbank in Paris und der britischen Zentralbank in London.
„Angesichts des hohen Wertes der bei ausländischen Notenbanken gelagerten Goldbestände und der Tatsache, dass diese noch nie aufgenommen wurden, hält es der Bundesrechnungshof daher handelsrechtlich für erforderlich, auch die bei ausländischen Notenbanken verwahrten Goldbestände in regelmäßigen Zeitabständen mittels geeigneter Stichproben körperlich aufzunehmen“, heißt es in dem Bericht.
Die Goldreserven der Staaten
Goldschatz: 8.133,5 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 75,7 Prozent
Stand: Januar 2014
Goldschatz: 3.387,1 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 72,8 Prozent
Goldschatz: 2.814 Tonnen
Goldschatz: 2.451,8 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 72,1 Prozent
Goldschatz: 2.435,4 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 70,5 Prozent
Goldschatz: 1.054,1 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 1,7 Prozent
Goldschatz: 1.040,1 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 10,6 Prozent
Goldschatz: 1.015,1 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 9,5 Prozent
Goldschatz: 765,2 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 3,2 Prozent
Goldschatz: 612,5 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 59,7 Prozent
Goldschatz: 557,7 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 9,9 Prozent
Goldschatz: 502,1 Tonnen, Anteil an den Währungsreserven: 32,9 Prozent
Die Prüfer kritisieren, anders als die in Deutschland verwahrten Bestände seien die im Ausland gelagerten „noch nie von der Bundesbank selbst oder durch andere unabhängige Prüfer körperlich aufgenommen und auf Echtheit und Gewicht geprüft worden“. Die Bundesbank verlasse sich lediglich auf schriftliche Bestätigungen der Verwahrstellen.
In ihrer Stellungnahme zu dem Bericht gibt die Bundesbank an, dass sie eine Stichprobeninventur nicht für notwendig halte. Dies sei rechtlich nicht notwendig und bei den ausländischen Lagerstellen auch nicht möglich. Diese Auffassung werde auch vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ausdrücklich bestätigt.