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AußenhandelWie sich Exportförderung am Klimaschutz orientieren kann

Staatliche Exportkreditgarantien sind ein wichtiges Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Sie sollen nun „grüner“ werden, jedoch mit Ausnahmen. Was bedeutet das konkret? 24.07.2023 - 20:30 Uhr Quelle: dpa

Die deutsche Exportförderung soll verstärkt nach dem Klimaschutz ausgerichtet werden.

Foto: dpa

Die Bundesregierung will durch Änderungen bei der staatlichen Exportförderung mehr Investitionen in den Klimaschutz lenken – für Gasvorhaben soll es aber befristet Ausnahmen geben können. Das Bundeswirtschaftsministerium legte neue Leitlinien für Exportkreditgarantien in bestimmten Sektoren vor, die innerhalb der Bundesregierung abgesprochen seien.

Ziel sei es, den Export „grüner“ Technologien ins Ausland stärker als bisher zu fördern. Zugleich sollen für eine sogenannte rote Kategorie Geschäfte nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Kohlekraftwerke oder Ölförderung.

Eine Ausnahmeregel soll es aber bis Ende 2025 bei Projekten zur Erschließung neuer Gasvorhaben geben – sofern sie für die nationale Sicherheit notwendig sind sowie für geostrategische Versorgungssicherheitsinteressen, wie es in einem Papier des Ministeriums heißt.

Als Beispiele genannt werden die Abwendung einer ernsthaften Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit oder einer Ernährungskrise. Projekte müssten außerdem mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sein. Nach dem Pariser Klimaabkommen soll die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt werden.

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Erdgasfelder im Senegal

Umstritten ist seit langem, ob die Bundesregierung die Entwicklung von Gasfeldern im Senegal unterstützen soll. Die Grünen-Klima- und Energiepolitikerin Lisa Badum hatte Anfang Juni Kanzler Olaf Scholz (SPD) aufgefordert zu sagen, dass es keinen Gasdeal gebe. Scholz hatte dem westafrikanischen Senegal im Mai vergangenen Jahres während einer Afrika-Reise Unterstützung bei der Erschließung eines Gasfeldes vor der Küste versprochen.

Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, die Bundesregierung sei an der Erschließung oder Nutzung von Erdgasfeldern in Senegal nicht finanziell beteiligt. Es lägen zudem keine konkreten Anträge der Privatwirtschaft für eine entsprechende Förderung vor. Mit den neuen Leitlinien sei auch keine Entscheidung über Einzelfälle verbunden, zu denen es keine Projektanträge gebe.

Die vorgesehenen Ausnahmen der Leitlinien würden das völkerrechtlich bindende Klimaabkommen von Paris und Glasgow brechen, kritisierte Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland. Angesichts der klimabedingten Wetterextreme sei es falsch, dass die Ampelparteien dem Druck von Kanzler Scholz nachgeben und Exportgarantien für Gasbohrungen und -infrastruktur im Senegal ermöglichen wollten. „Offenbar soll der Klimaschutz wieder deutschen Industrieinteressen geopfert werden. Angesichts der Klimakrise dürfen wir nicht länger in Kohle, Öl und Gas investieren.“

Drei Kategorien – grün, weiß und rot

Mit Exportkreditgarantien als Instrument der staatlichen Außenwirtschaftsförderung können Unternehmen vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen bei Geschäften im Ausland geschützt werden. Unternehmen zahlen im Gegenzug eine Prämie.

Die nun vorgelegten Leitlinien enthalten Entscheidungskriterien für die Übernahme von Exportkreditgarantien und legen laut Ministerium „erstmals einen klimapolitischen Maßstab“ an. Die Leitlinien betreffen drei Sektoren – Energie, Industrie und Transport.

In diesen Sektoren sollten Exporte von grünen Technologien durch Deckungserleichterungen angereizt und intensiviert werden, so das Ministerium. Festgelegt werden sollen drei Kategorien. Dies ist zum einen eine „grüne“ Kategorie für besonders förderungswürdige Technologien wie Wind- und Solarenergie sowie „grünen“ Wasserstoff. Diese sollen künftig erleichterte und attraktivere Deckungskonditionen bekommen.

Für eine „weiße“ Kategorie sollen die Konditionen unverändert bleiben. Darunter fallen sollen zum Beispiel Projekte, die der Stilllegung fossiler Energieinfrastruktur dienen, also etwa Kohlekraftwerke – sowie „in besonderen Einzelfällen“ bis Ende 2025 Projekte zur Erschließung neuer Gasvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen. Für Produkte der „roten“ Kategorie soll ein Deckungsausschluss gelten: Exporte können nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert werden. Die Leitlinien gehen nach Ministeriumsangaben nun in die Konsultation mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Umweltverbänden.

Lesen Sie auch, was zu kleinteiliger Klimaschutz mit einer starken AfD zu tun hat

dpa
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