Außenwirtschaftsverordnung Bundesregierung schaut bei Einstieg von Nicht-EU-Investoren genauer hin

Mit der Regelung setzt die Bundesregierung EU-Vorgaben um. Vor allem dürfte sie auf Unternehmen aus China abzielen, die zu den größten Investoren in Deutschland zählen.

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Seit der Übernahme des Augsburger Roboterherstellers Kuka wird darüber diskutiert, wie der Aufkauf von Hightech-Unternehmen durch chinesische Unternehmen verhindert werden kann. Quelle: dpa

Die Bundesregierung kann künftig leichter gegen den Einstieg von Investoren aus China und anderen Nicht-EU-Ländern bei deutschen Hightech-Unternehmen einschreiten. Das Kabinett beschloss am Dienstag eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung.

Kernelement sind neue Meldepflichten für Investitionen in Hoch- und Zukunftstechnologien, da dort Sicherheitsinteressen berührt sein könnten. Dazu zählen unter anderem die Bereiche Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Robotik, Halbleiter, Cybersicherheit sowie Luft- und Raumfahrt. Die Meldepflicht greift allerdings erst ab einer Beteiligung von 20 Prozent. Im Bereich der besonders sicherheitssensiblen kritischen Infrastrukturen gilt sie dagegen schon ab zehn Prozent.

Mit der Regelung werden EU-Vorgaben umgesetzt. Sie dürfte vor allem auf Unternehmen aus China abzielen, die neben den USA zu den größten Investoren in Deutschland zählen. Seit der Übernahme des Augsburger Roboterherstellers Kuka wird darüber diskutiert, wie der Aufkauf von Hightech-Unternehmen durch chinesische Unternehmen verhindert werden kann.

„Um dem erweiterten Prüfauftrag bei diesen Technologien nachkommen zu können, muss die Bundesregierung wissen, was vor sich geht“, begründet das Wirtschaftsministerium die Änderungen. „Daher werden die Meldepflichten für ausländische Direktinvestitionen auf die neu geschaffenen Fallgruppen ausgeweitet.“ Die Investitionsprüfung greift grundsätzlich nicht nur bei erstmaliger Beteiligung an einem Unternehmen, sondern auch bei darauffolgendem Hinzuerwerb von Anteilen.

„Es geht darum, künftig genauer hinschauen zu können und prüfen zu können, wenn wichtige Sicherheitsinteressen berührt sind“, hieß es dazu. „Auch künftig wird die Bundesregierung nur ausnahmsweise eine ausländische Direktinvestition untersagen müssen.“ Deutschland bleibe ein offener Investitionsstandort. Aber dort, wo Sicherheitsinteressen berührt sind, müsse eine genaue Prüfung möglich sein.

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