Ausstieg bis 2038 Das steht im Abschlussbericht der Kohlekommission

Ein als Panda verkleideter Demonstrant hält auf einer Kundgebung von Braunkohlegegnern ein Schild mit der Aufschrift

Auf 126 Seiten erklärt die Kohlekommission, wie sie sich den Ausstieg aus der Kohle und den Umstieg auf erneuerbare Energien vorstellt. Was die Kommission dem Bund an Hausaufgaben aufgegeben hat.

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Die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission hat sich in der Nacht zu Samstag auf einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland bis spätestens 2038 verständigt. Die Empfehlungen des Gremiums der Vertreter aus Industrie, Gewerkschaften, Wissenschaft und Umweltgruppen enthalten unter anderem Vorschläge für Entschädigungen der Betreiber, Entlastungen für Industrie und Verbraucher sowie Hilfen für die betroffenen Regionen:

Strompreise für Private:
Der erwartete Strompreis-Anstieg soll ab 2023 jährlich mit etwa zwei Milliarden Euro für Unternehmen und Privathaushalte abgefedert werden. „Es ist ein Ausgleich zu schaffen, der Unternehmen und private Haushalte vom Strompreisanstieg entlastet, der durch die politisch beschleunigte Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung entsteht.“ Reduziert werden könnten die Netz-Gebühren, die für Private etwa ein Fünftel des Strompreises ausmachen können.

Strompreise für Industrie:
Die energieintensive Industrie soll dauerhaft von Kosten entlastet werden, die durch den Preis der CO2-Verschmutzungsrechte entstehen, die Kohle- und Gaskraftwerke kaufen müssen. Eine Kompensation dieser indirekten Kosten gibt es bereits, sie läuft aber 2020 aus. Die Regierung will eine Verlängerung bei der EU beantragen. Zuletzt betrugen die Entlastungen knapp 300 Millionen Euro pro Jahr. Da die CO2-Rechte sich deutlich verteuert haben, wird die Summe künftig höher ausfallen.
Versorgungssicherheit:
Um die Gefahr eines Blackouts zu bannen, soll die Sicherheit der Stromversorgung genauer beobachtet werden. Zudem soll die Genehmigung von umweltfreundlicheren Gaskraftwerken beschleunigt werden. Zusätzlich werden Investitionsanreize geschaffen.

Das Konzept der Kohlekommission steht. 2038 soll das letzte Kraftwerk vom Netz. Einstimmig war das Ergebnis nicht – aber fast. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug.

Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber:
Die Kommission empfiehlt vertragliche Regelungen mit den Kraftwerksbetreibern und Entschädigungen bei Stilllegungen bis 2030. Je älter ein Braunkohle-Kraftwerk ist, desto weniger wird gezahlt. Profitieren kann davon auch das Großkraftwerk Datteln von Uniper, das noch im Bau ist, aber nicht mehr ans Netz soll. Sollte es bis Juli 2020 zu keiner vertraglichen Einigung mit den Betreibern kommen, soll der Ausstieg über das Ordnungsrecht verfügt werden. Auch hier werden dem Bund Kompensationen nahegelegt.
Die Kommission regt an, sich bei der Höhe der Entschädigung an bereits in der Vergangenheit gezahlten Beträgen zu orientieren. Schon einmal wurden Braunkohle-Anlagen für den Klimaschutz vom Netz genommen und in eine Reserve überführt. Damals wurden rund 600 Millionen Euro pro Gigawatt Leistung bezahlt. Am Netz sind noch Kohlekraftwerke mit über 40 Gigawatt.

Steinkohle-Kraftwerke:
Auch hier soll es eine Kompensation geben. Da diese Kraftwerke aber weniger Rendite abwerfen, ist eine Stilllegungsprämie über eine Ausschreibung geplant. Dies könnte vereinfacht so funktionieren: Der Bund gibt vor, wie viel Kapazität stillgelegt werden soll. Darauf bewerben sich Kraftwerksbetreiber mit Forderungen nach einer Entschädigung. Wer die geringsten Entschädigungen verlangt oder das meiste CO2 durch die Abschaltung einspart, erhält den Zuschlag.

Der Streit zwischen dem Energiekonzern RWE und Aktivisten um den Hambacher Forst hatte Schlagzeilen gemacht. Mit dem Kompromiss der Kohlekommission sehen Umweltverbände den Erhalt nun als gesichert.

Enddatum:
Die Kommission schlägt vor, die Kohleverstromung Ende 2038 zu beenden. „Sofern die energiewirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, kann das Datum in Verhandlungen mit den Betreibern auf frühestens 2035 vorgezogen werden.“ Das Gremium bezeichnet es als wünschenswert, den Hambacher Forst zu erhalten, den RWE für den Ausbau des angrenzenden Tagebaus roden will. Der Forst gilt als Symbol für den Widerstand gegen die Kohleverstromung.

Strukturhilfen:
Sie sollen an die betroffen Kohleregionen im Rheinland und besonders in der ostdeutschen Lausitz gehen, die Gesamtsumme wird bis 2040 auf mindestens 40 Milliarden Euro beziffert. Neben zahlreichen Verkehrsprojekten wird die Ansiedlung von Bundesbehörden angeregt, was in den kommenden zehn Jahren etwa 5000 neue Arbeitsplätze schaffen könnte. Angeregt werden eine Investitionszulage für Unternehmer. Die Hilfen könnten sich am „Bonn-Berlin-Gesetz“ orientieren, mit denen der Hauptstadt-Umzug für Bonn abgefedert wurde.

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