Autobahn A 1 Bund hat Sonderkündigungsrecht bei ÖPP-Projekt A1 Mobil

Von einer möglichen Insolvenz der Betreibergesellschaft A1 Mobil auf der Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen könnte der Steuerzahler  profitieren.

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Hinweisschild auf einer Autobahn. Quelle: dpa

Das berichtet die WirtschaftsWoche. Sollte die Gesellschaft A1 Mobil wegen einer Pleite bestimmte Leistungskriterien wie die Qualität des Straßenbelags nicht mehr garantieren können, hätte der Bund laut ÖPP-Vertrag ein Sonderkündigungsrecht. Er könnte den 73 Kilometer langen Autobahnabschnitt für 60 Prozent der Fremdkapitalkosten übernehmen, erfuhr die WirtschaftsWoche aus Regierungskreisen – insgesamt für einen dreistelligen Millionenbetrag. Im Haushalt sind über eine Laufzeit von 30 Jahren Ausgaben für die A1 von einer Milliarde Euro eingestellt.

„Sollte es dazu kommen, wäre das ein guter Deal für den Bund“, sagte Enak Ferlemann, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, der WirtschaftsWoche. „So preiswert hätte der Bund noch nie eine Autobahn gebaut“, so Ferlemann. „Das wäre ein echtes Schnäppchen.“

A1 Mobil ist ein Konsortium, zu dem das mittelständische Bauunternehmen Johann Bunte und der britische Infrastrukturfinanzierer John Laing gehören. Die Gesellschaft steht vor Finanzproblemen, weil sich die Mauteinnahmen nach der Finanzkrise 2008 anders als prognostiziert entwickelt haben. Das Unternehmen fordert eine Neuverhandlung des ÖPP-Vertrages und hat den Bund vor dem Landgericht Hannover verklagt. Streitwert: 778 Millionen Euro.

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