Autobahnbetreiber Berufungsverhandlung zwischen A1 mobil und Bund im Herbst

Der Rechtsstreit des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil mit dem Bund geht im Herbst in Berufung. Es geht um mehrere Hundert Millionen Euro.

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Der private Autobahnbetreiber A1 mobil betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen. Quelle: dpa

Celle Nach der Abweisung der Millionenklage des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil gegen den Bund verhandelt das Oberlandesgericht Celle ab Herbst über die Berufung des Unternehmens. Die Berufungsverhandlung des 13. Zivilsenats sei für den 29. Oktober geplant, teilte das Oberlandesgericht am Donnerstag mit. A1 mobil hatte die Bundesrepublik – vertreten durch das Land Niedersachsen – auf Zahlung von 778 Millionen Euro verklagt. Anfang September 2018 wies das Landgericht Hannover die Klage jedoch ab.

Das Konsortium, das aus Mitteln der Lkw-Maut bezahlt wird, hatte in der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich weniger eingenommen als geplant, weil das Verkehrsaufkommen gesunken war. Das Landgericht argumentierte damals, die Betreibergesellschaft habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko übernommen – also das Risiko, dass das Verkehrsvolumen geringer ausfallen kann als erwartet.

A1-mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz sagte dagegen unlängst, bis zum Vertragsschluss habe es keine Prognose gegeben, die einen Einbruch des Lkw-Verkehrs vorhersagte. Die Finanzierung des Autobahnbetreibers ist früheren Angaben zufolge gesichert: Ein Stillhalteabkommen mit den Gläubigerbanken verhindert die Insolvenz.

Im Schlichtungsverfahren war der Betreibergesellschaft zuvor Recht gegeben worden. Das Konsortium betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen, den es von vier auf sechs Spuren ausbaute.

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