Autobahnreform Wofür Scheuers Berater mehr Geld brauchten

Die Kosten für externe Berater zur Umsetzung der Autobahnreform werden bis 2021 dreimal so hoch sein wie ursprünglich geplant. Quelle: dpa

Die Beraterkosten bei der Autobahnreform sind dreimal so hoch wie geplant. Jetzt ist klar, wofür das Geld ausgegeben wurde – und dass es weiteren Beratungsbedarf gibt.

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Bis 2021 werden die Kosten für externe Berater zur Umsetzung der Autobahnreform 86 Millionen Euro erreichen – und damit dreimal so hoch liegen wie ursprünglich geplant. Das hat Verkehrsminister Andreas Scheuer bereits eingeräumt.

Die neue Autobahngesellschaft soll ab 2021 Betrieb, Ausbau und Erhalt der Autobahnen von den Ländern übernehmen. Ein kostspieliges Projekt: „2017 hat man die Größe und Bedeutung dieser Reform unterschätzt. Damals, vor meiner Zeit im Amt, rechnete man noch mit 24 Millionen Beraterhonorar. Das war eine viel zu geringe Schätzung“, sagte der CSU Politiker seiner Heimatzeitung, der „Passauer Neuen Presse“.

Ähnlich klingt die Begründung in einer Antwort der Bundesregierung auf einer Anfrage des Grünen-Verkehrspolitikers Stephan Kühn, die der WirtschaftsWoche vorliegt. Daraus geht nun aber erstmals hervor, wie sich der Gesamtberatungsbedarf auf verschiedene Leistungen verteilt. Demnach fielen im Ministerium selbst Kosten von 40 Millionen an, die restlichen 46 Millionen Euro direkt bei der sich im Aufbau befindenden Autobahn GmbH.

Am teuersten war dabei die Projektsteuerung an sich, die knapp 40 Millionen Euro kostete. Für den Bereich „Recht, Organisation, Personal“ entfielen gut 15 Millionen Euro, auf „Informations- und Kommunikationstechnik“ mehr als 16 Millionen Euro. Für Beratung zu den Themen „Verwaltung, Sachmittel und Betriebswirtschaft“ wurden etwa 13 Millionen Euro abgerechnet. Es ist ein offenes Geheimnis im politischen Berlin, dass es sich beim wichtigsten Auftragnehmer um die Beratungsfirma Roland Berger handelt.

Die vier Rahmenverträge zu den oben genannten Bereichen wurden mittlerweile beendet. Drei kleinere Beratungsprojekte im niedrigen dreistelligen Millionenbereich laufen noch. Dabei geht es um IT-Infrastruktur und rechtliche Fragen. Doch sie werden nicht die einzigen bleiben. „Ein darüber hinausgehender Beratungs- und Unterstützungsbedarf wird im Wesentlichen bei der im Aufbau befindlichen Autobahn GmbH erforderlich werden“, lautet die Antwort des Verkehrsministeriums.

Grünen-Verkehrsexperte Kühn findet, dass die Bundesregierung dabei gewisse Bedingungen einhalten müsse. „In Zukunft sollte der Beratungsbedarf vor der Unterzeichnung von Verträgen geprüft und die Wirtschaftlichkeit von Beraterverträgen nachgewiesen werden.“ Beraterverträge dürften zudem nicht mehr am Verkehrs- und Haushaltsausschuss vorbei erfolgen. „Wir verlangen, dass beiden Ausschüssen regelmäßig und umfassend über Ausschreibungen und Vergaben in Scheuers Haus berichtet wird“, so Kühn.

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