Awacs-Einsatz Opposition prüft Verfassungsklage

Die Bundeswehr gilt als Parlamentsarmee. Doch nicht bei jedem Auslandseinsatz hat der Bundestag das letzte Wort. Die geplante Awacs-Mission in der Türkei sorgt für Streit. Entschieden wird er möglicherweise in Karlsruhe.

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Ein Awacs-Aufklärungsflugzeug der NATO . Quelle: AP

Der geplante Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei wird möglicherweise zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Linke und Grüne wollen Klagen wegen mangelnder Beteiligung des Bundestags an der Entscheidung prüfen.

Es sei nicht hinnehmbar, dass dem Parlament eine Abstimmung über die deutsche Beteiligung an dem Nato-Einsatz verweigert werde, sagte Linksfraktionschefin Sahra Wagenknecht. Die Grünen verwiesen auf einen Präzedenzfall von 2008: Damals hatten die Karlsruher Richter den Awacs-Einsatz über der Türkei während des Irak-Kriegs für zustimmungspflichtig erklärt.

Armee mit Schrott
Helme der Bundeswehr Quelle: dpa
Der Puma-Panzer ist nicht zu bremsen Quelle: dpa
Eine Rekrutin der Bundeswehr sichert auf einem Truppenübungsplatz eine Patrouille. Quelle: dpa
Mitte September 2014 sorgte diese Panne für Aufsehen und lenkte die öffentliche Aufmerksamkeit nach längerer Zeit wieder auf die Ausrüstungsmängel bei der deutschen Bundeswehr: Weil die Transall-Maschinen der Bundeswehr technische Defekte aufwiesen, konnten die Ausbilder, die kurdische Peschmerga-Kämpfer bei ihrer Arbeit gegen den radikal islamischen IS im Irak vorerst nicht zu ihrer Mission aufbrechen. Sie mussten die Maschinen auf dem Militärflugplatz Hohn wieder verlassen. Es ist die jüngste, aber bei weitem nicht die erste Blamage in Sachen Bundeswehrausrüstung. Quelle: AP
Wie jetzt durch einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ bekannt wurde, gab es auch bei den Bordhubschraubern vom Typ Sea Lynx der Marine erhebliche Ausfälle. Von 22 Maschinen sei keine einzige einsatzbereit, so das Blatt, was sich nach dem der „SZ“ vorliegenden internen Dokument 2014 auch nicht mehr ändern werde. Im Juni wurde demnach in einem Modell einer Fregatte ein 20 Zentimeter langer Riss entdeckt, woraufhin der komplette Betrieb mit dem Modell zunächst eingestellt wurde. Wohl zu Recht: Danach wurden an drei weiteren Hubschraubern ähnliche Schäden gefunden. Quelle: dpa
Bereits im August gab es Berichte über nur bedingt einsatzfähiges Bundeswehrmaterial. So meldete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf ein internes Dokument des Verteidigungsministeriums, von den hier Schau fliegenden Kampfjets des Typs Eurofighter seien nur acht von 109 Maschinen voll einsatzbereit. Von 67 CH-53-Transporthubschraubern konnten demnach im August ebenfalls nur sieben in die Lüfte gehen. Quelle: dpa
Und auch die Bundeswehrhubschrauber vom Typ NH-90 glänzten nicht gerade mit Bereitschaft: Laut „Spiegel“ waren im Sommer nur fünf von 33 voll intakt, während unter den Transall-Maschinen des Typs C-160 auch damals nur 21 flugtüchtig waren. Quelle: dpa

Die Bundesregierung will die Entscheidung trotzdem nicht dem Parlament überlassen, da aus ihrer Sicht keine Gefahr besteht, dass die Soldaten in eine bewaffnete Auseinandersetzung verwickelt werden. Nur in solchen Fällen ist ein Bundestagsmandat zwingend. „Weder verfügt die Terrormiliz IS über eigene Luftstreitkräfte, noch ist ein politischer Wille des Assad-Regimes absehbar, die eigene Luftwaffe gegen die Türkei einzusetzen“, heißt es in einem Schreiben der Bundesregierung an das Parlament.

Wagenknecht sagte dazu: „Die Aussage der Bundesregierung, dass ein Einsatz von Waffengewalt nicht zu erwarten ist, ist reine Augenwischerei und nur ein Vorwand, um die Parlamentsbeteiligung zu umgehen.“

Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Katja Keul sieht keinen Unterschied zwischen dem Awacs-Einsatz 2003 und dem jetzt geplanten. Die Karlsruher Richter hatten während des Irak-Kriegs „greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung (der Bundeswehr) in bewaffnete Auseinandersetzungen“ festgestellt. Die gibt es nach Auffassung Keuls angesichts des Bürgerkriegs und der Luftangriffe in Syrien jetzt auch.

„Die Bundesregierung muss daher auch heute die Zustimmung des Parlaments einholen“, sagte die Grünen-Politikerin der dpa. Andernfalls begehe sie Verfassungsbruch. „Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesregierung hier erneut versucht die Parlamentsrechte kleinzureden, statt sich den Awacs-Einsatz von der Mehrheit im Bundestag mandatieren zu lassen.“

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