Baden-Württembergs Hinweisgeberportal Braucht Deutschland einen Steuer-„Pranger“?

Quelle: imago images

Stuttgarts grüner Finanzminister Danyal Bayaz hat ein anonymes Hinweisgebersystem für Steuerstraftaten freigeschaltet. Seither kochen die Emotionen über.

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Die Wellen der öffentlichen Empörung schlagen hoch. Von „Steuerpranger“, „Denunziantentum“ (CSU-Generalsekretär Markus Blume) oder „Blockwartmentalität“ (FDP-Wirtschaftspolitiker Michael Theurer) ist die Rede. Was ist geschehen? Die Finanzverwaltung von Baden-Württemberg hat diese Woche das nach eigenen Angaben erste Internetportal Deutschlands scharf geschaltet, wo Bürgerinnen und Bürger nun auch online Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze melden können.

Klickt man auf den Button „Hinweisgeberportal“, landet man auf einer Seite der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und kann dort „diskret, sicher und anonym Anzeigen von Steuerstraftaten oder sonstigen Verfehlungen gegen Steuergesetze melden“, wie es auf der Website heißt.

Baden-Württembergs grüner Finanzminister Danyal Bayaz hat damit eine bundesweite Debatte, nein: einen Sturm der Entrüstung entfacht. Es geht vor allem um die Frage, ob mutmaßliche Steuersünder von Nachbarn oder Bekannten verpfiffen werden sollen. Das SPD-Urgestein Lothar Binding warnt vor einer „Kultur des Misstrauens, der Missgunst, Unterstellung und Denunziation“. Sein Genosse Kanzlerkandidat Olaf Scholz weist hingegen darauf hin, dass alle ihre Steuern ehrlich zahlen sollten – und dies zumeist auch täten. Allerdings hat Scholz auch gewisse Zweifel an der Ehrlichkeit, sonst würde er nicht Datenträger von potenziellen Steuersündern über dubiose Kanäle von zweifelhaften Datendealern aufkaufen, so zuletzt die sogenannte Dubai-CD. Da gab es übrigens keinen Sturm der Entrüstung.

Eine andere Qualität scheint also ein Onlineportal zu haben, das Hinweise auf Steuervergehen annimmt. Technisch gesprochen handelt es sich lediglich um einen weiteren Kommunikationskanal, da die Finanzbehörden schon immer Hinweise per Post oder Telefon bekommen. Diese Hinweise sind für Steuerfahnder wichtig, um ihrer Arbeit nachzugehen und Steuervergehen aufzudecken. Ein Klassiker ist der enttäuschte Ehepartner, der sich aus Rache an die Behörden wendet und Tipps auf versteckte Konten, Schwarzarbeit oder illegale Steuertricks gibt. Als größter Whistleblower gilt Bradley Birkenfeld, der die Schweizer Großbank UBS mit ihren Steuertricks an die US-Behörden verriet und damit letztlich das Schweizer Bankgeheimnis zu Fall brachte. Für seine Insiderinformationen bekam Birkenfeld übrigens von den US-Behörden zunächst eine Gefängnisstrafe und dann 104 Millionen US-Dollar Belohnung.

Die Frage ist nun, was den Unterschied zwischen „verpfeifen“ per Telefon oder Brief und auf dem Online-Weg ausmacht. Ein Unterschied ist gewiss die Schnelligkeit und Bequemlichkeit, dass man einfach zum Handy oder Tablet greift und seinen Verdacht der Finanzbehörde mittteilt. Das senkt möglicherweise die Hemmschwelle, andere „anzuschwärzen“. Das wiederum könnte bedeuten, dass Anzeigen vorschnell, unbedacht, aus Ärger spontan abgeschickt und dadurch mehr Falschbehauptungen rausgehauen werden. Das könnte auch die Arbeit der Beamten erschweren, die dann mehr und qualitativ weniger gehaltvollen Verdachtsmeldungen nachgehen müssten. Vielleicht gibt es in anderen Ländern, die digital schon weiter sind als Deutschland, bereits Erfahrungen, die man sich in Deutschland genauer anschauen sollte. Und vielleicht gibt es noch jede Menge an Pros und Contras, die abzuwägen wären. Aber dann bitte sachlich und ohne Schaum vor dem Mund.

Sind Sie dafür oder dagegen, dass ein Steuerhinterziehungsverdacht auch online gemeldet werden darf?



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