
Berlin Der Anwalt der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Vorwürfe gegen seine Mandantin erneut zurückgewiesen. Der von der BAMF-Innenrevision erhobene Vorwurf, seine Mandantin habe bei ihren Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip missachtet, sei „ein Stück aus dem Tollhaus“, sagte der Jurist Erich Joester den Sendern Radio Bremen und NDR sowie der „Süddeutschen Zeitung“.
Das Vier-Augen-Prinzip sei von der BAMF-Zentrale erst Anfang September 2017 in Kraft gesetzt worden. Die überprüften Fälle bezögen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017.
„Wie kann man jemanden vorwerfen, eine Vorschrift missachtet zu haben, wenn es diese Vorschrift noch gar nicht gab?“, fragte Joester. Gegen die frühere Leiterin der BAMF-Ausstelle ermittelt die Staatsanwaltschaft Bremen. Sie steht im Verdacht, zwischen 2013 und 2016 mindestens 1200 Menschen ohne ausreichende rechtliche Grundlage Asyl gewährt zu haben.
Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, machte den früheren BAMF-Präsidenten Frank-Jürgen Weise für die Zustände in der Behörde verantwortlich. Die nach seinem Dienstantritt 2015 neu strukturierte Entscheidungspraxis habe „zu einer systematischen Aushöhlung von rechtsstaatlichen Verfahren“ geführt, schrieb sie in einem Gastbeitrag auf „tagesspiegel.de“.