Bamf Bundesamt für Flüchtlinge: Gerichtskosten explodieren

Im Prozessbereich ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gnadenlos überfordert. In der Folge haben sich die Gerichtskosten, die das Bamf zahlen muss, nahezu verdoppelt.

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Schild vor dem Bundesamt für Migration und Flüctlinge. Quelle: dpa

Die Gerichtskosten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zahlen muss, haben sich nahezu verdoppelt. Fielen nach Informationen der WirtschaftsWoche 2016 noch 11,3 Millionen Euro Gerichtskosten an, sind für 2017 rund 20 Millionen Euro eingeplant, wie eine Sprecherin der Behörde der WirtschaftsWoche bestätigte. 7,3 Millionen Euro hat das Bamf in diesem Jahr für Gerichtskosten bei Niederlagen in erstinstanzlichen Verfahren ausgegeben.

Rund 250.000 Asylfälle sind aktuell vor Verwaltungsgerichten anhängig. Die 64 Prozesssachbearbeiter der Behörde sind damit völlig überfordert. Die Folgen schildern Rechtsanwälte und Verwaltungsrichter der WirtschaftsWoche: Die Behörde stellt bei Prozessen trotz mehrfacher Aufforderung keine Akten zu, ist bei Prozessen in der ersten Instanz nicht vertreten, erstattet Prozesskosten oft nicht rechtzeitig.

Zudem verzichtet das Bamf in Fällen, in denen es vor Gericht gewinnt, auf „die Geltendmachung eigener Kosten (z.B Reisekosten, Kosten nach § 104 ZPO)“, wie aus einem internen Dokument hervorgeht, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Das Fernbleiben von Bamf-Mitarbeitern von Gerichtsverhandlungen behindert nicht nur die Aufklärung, es zieht die Prozesse auch unnötig in die Länge. Gegenüber der WirtschaftsWoche schildert Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, dass seine Kammer bei den derzeitigen Eingangszahlen mehr als sieben Jahre bräuchte, um die 2017 eingegangenen Fälle abzuarbeiten. Bis das geschehen ist, erhalten Asylsuchende staatliche Leistungen und dürfen nur begrenzt arbeiten. „Das verursacht immense Kosten und ist menschlich eine Katastrophe“, sagt Schild.

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