Bankgeheimnis Schäuble will Bankgeheimnis faktisch abschaffen

Bundesfinanzminister Schäuble plant eine faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses in Deutschland. Unterstützung findet der Vorstoß bei NRW-Finanzminister Walter-Borjans.

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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble Quelle: dpa

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant eine faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses in Deutschland. Sein Ministerium hat in einem Diskussionsentwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt, elf Punkte zusammengetragen, um für mehr Steuertransparenz zu sorgen. Dazu zählen insbesondere eine Aufhebung des Paragrafen 30a Abgabenordnung („Schutz von Bankkunden“) und erleichterte (Sammel-)Auskunftsersuchen bei Finanzinstituten.

Der Fiskus könnte dann, ohne dass ein Anfangsverdacht besteht oder bereits Ermittlungen laufen, massenhaft Konten kontrollieren. Das Bundesfinanzministerium reagiert damit auf einen Beschluss der Länderfinanzminister von Anfang April, Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in Offshore-Staaten genau durchleuchten zu  wollen. Doch was zunächst nur für Steuerpflichtige gelten soll, die im Verdacht stehen, eine Briefkastenfirma eingerichtet zu haben,  könnte nun sämtliche Bankkunden betreffen. Ohne den Schutzparagraphen 30 a AO könnten Finanzbehörden ihre Kontoabfragen unbegrenzt ausweiten.

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans unterstützt den Vorstoß. Der Diskussionsentwurf „zielt in die richtige Richtung“, sagte er der WirtschaftsWoche. Weiter erklärte Walter-Borjans, der auch Vorsitzender der Finanzministerkonferenz ist: „Im Gegensatz zum Steuergeheimnis, das dem Schutz der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern dient, schützt das Bankgeheimnis gegenüber Ermittlungsbehörden den Betrug.“

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