Bevor es soweit ist, müssten aber noch eine Reihe von rechtlichen Fragen geklärt und Gesetze angepasst werden. "Was ist zum Beispiel, wenn Sie mit ihrem Partner zwei Eheringe für je 3000 Euro kaufen wollen und jeder einen Teil in bar bezahlt? Oder der Autokauf in Ratenzahlung erfolgen soll, um das Bargeldlimit zu umgehen? Ist das dann verboten und wie will man das kontrollieren?", so Rechtsanwalt Löbbe.
Es sind noch viele Fragen offen. So würde ein 5000-Euro-Limit ebenfalls Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch mit sich ziehen, wenn es zum Beispiel um zivilrechtliche Ansprüche geht, die ein Geschädigter in Form von Geld geltend machen möchte. "Bei großen Bargeldmengen würde eine Obergrenze den Einsatz von Falschgeld erschweren. Kriminelle könnten das aber durch mehrere kleinere Beträge umgehen", so der Rechtsanwalt.
Generelle Obergrenzen bei der Bezahlungen mit Bargeld gibt es bereits. "Die Banken sind laut Geldwäschegesetz verpflichtet, Bareinzahlungen, die einen Betrag von 15.000 Euro überschreiten, zu protokollieren", sagt die Nürnberger Steuerstrafrechtsexpertin Christine Varga-Zschau von der Kanzlei "Rödl und Partner".
In so einem Fall müssen die Banken eine Identitätsprüfung vornehmen und den Vorgang für mindestens fünf Jahre speichern. "Sollte die Schwelle für Bargeldzahlungen auf 5000 Euro gesenkt werden, müsste dieser Schwellenbetrag in Höhe von 15.000 Euro auch entsprechend angepasst werden", so Varga-Zschau.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und Datenschutz-Experte Konstantin von Notz kritisierte den Vorstoß des Finanzministeriums via Twitter: „Der Versuch, nun Bargeldzahlungen massiv einzuschränken, ist ein neuer fundamentaler Angriff auf den Datenschutz und die Privatsphäre.“ Ganz ähnlich sehen es Verbraucherschützer. Händler wie Juweliere und Autoverkäufer lehnen eine Obergrenze ebenfalls ab. "Die breite Masse würde sicherlich kaum Probleme durch das Limit haben. Wann kaufen wir im Alltag schon Dinge, die mehr als 5000 Euro kosten?", gibt Rechtsanwalt Löbbe zu bedenken.
Mit Material von dpa