Barley-Gesetzentwurf Immobilienkäufer sollen bis zu drei Milliarden Euro sparen

Katarina Barley (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Quelle: dpa

Justizministerin Katarina Barley will das Bestellerprinzip für Maklerkosten auch beim Verkauf von Wohnimmobilien anwenden. Das Ministerium schätzt, dass sich für Käufer „Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro“ ergeben.

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Mit der Einführung des Bestellerprinzips auch beim Verkauf von Wohnimmobilien will Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) die Käufer um mehrere Milliarden Euro jährlich entlasten. „Für die Käufer von Wohnimmobilien ergeben sich Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro“, schätzt das Ministerium in einem Referentenentwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt.

Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Entwurf eines Gesetz zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien“. Danach würden sich nach Schätzung des Ministeriums für die Verkäuferseite „zusätzliche Maklerkosten in Höhe von circa 3,3 Milliarden Euro ergeben“. Den Umsatzrückgang für die Immobilienmakler schätzt Barleys Ministerium laut Gesetzentwurf auf „jährlich zwischen 660 Millionen und 752 Millionen Euro“.

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