Barmer Arzneireport Teure Therapie

Die Patente für viele teure Medikamente laufen demnächst aus. Krankenkassen könnten Milliarden sparen, denn die Nachahmprodukte vieler Hersteller sind günstiger. Doch die Ärzte verschreiben sie nicht. Warum nur?

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Einsatz von Biosimilars, also Nachahmprodukten, könnte die Krankenkassen stark entlasten. Die Ärzte aber verschreiben sie nicht. Quelle: dpa

Berlin Allein in den kommenden fünf Jahren könnten die gesetzlichen Krankenkassen vier Milliarden Euro Arzneimittelausgaben sparen. Dies meldet der aktuelle Arzneimittelreport der Barmer GEK. Möglich macht dies eine relativ junge Klasse von Medikamenten, die so genannten Biosimilars.

Das sind erst seit 2006 hergestellte Nachahmerprodukte ehemals patentgeschützter biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln oder Biologika. Deren Herstellung ist weit teuer als die normaler chemischer Medikamente. Zudem helfen sie gegen Krankheiten wie Rheuma und Krebs, für die es wenige oder gar keine Therapiealternativen gibt. Dies ist auch der Grund, warum sie die Etats der Krankenkassen immer stärker belasten. Inzwischen verursachen sie ein Fünftel aller Arzneimittelkosten.

Nun laufen seit einigen Jahren bei etlichen der teuren Biologika die Patente aus. Dies könnte eigentlich die Stunde der Hersteller von Nachahmerprodukten, eben der Biosimilars, sein. Deren Herstellung ist zwar ähnlich aufwendig. Trotzdem gehen die Hersteller bislang mit Preisen an den Markt, die rund 25 Prozent unter den Preisen der ehemals patentgeschützten Biologika liegen.

Könnte. Bislang kommt der Wettbewerb um Biosimilars nämlich nicht richtig in Schwung. Darauf weist der aktuelle Arzneimittelreport der Barmer GEK hin. „Allein bei der Barmer GEK lässt sich in den nächsten fünf Jahren durch eine konsequente Verschreibung von Biosimilars eine halbe Milliarde Euro überflüssiger Ausgaben  verhindern“, sagte Barmer-Chef Christoph Straub am Dienstag bei der Präsentation des Reports.

Medizinisch sei deren Einsatz unbedenklich. Biosimilars böten, obwohl sie den Originalpräparaten auf Grund der komplizierten Herstellungsverfahren nur ähnlich und nie identisch sein könnten, eine genau so gute Versorgungsqualität wie die Originale.


Krankenkassen haben Mitschuld

Doch leider setzen die Ärzte die günstigen Nachahmer immer noch zu wenig ein, klagt Straub. Das liegt nach Einschätzung von Daniel Grandt, Mitglied im Vorstand der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und Chefarzt am Klinikum Saarbrücken, an falscher Skepsis der verordnenden Ärzte. Die hält Grandt für wissenschaftlich nicht begründbar. „Wenn Sie genau hinschauen, stellen sie fest, dass die Diskussion um die Sicherheit der Biosimiliars nicht von den Zulassungsbehörden oder den wissenschaftlichen Experten ausgeht, sondern von den Herstellern der Biologika.“

Dies sei auch verständlich. Schließlich gehe es den betroffenen Originalherstellern darum, „Umsatzverluste von mehreren hundert Millionen Euro allein in Deutschland zu vermeiden.“

Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die das Verordnungsverhalten der Ärzte in ihrer jeweiligen Region steuern, stößt die Kritik an den Biosimilars offensichtlich auf sehr unterschiedlich fruchtbaren Boden. Ihr Marktanteil schwankt je nach KV zwischen Null und mehr als 90 Prozent. „Wenn man die durchschnittliche Biosimilarquote von 54 Prozent in Bremen mit der von 27 Prozent im Saarland vergleicht, muss man feststellen, dass es den verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen unterschiedlich gut gelingt, Mehrkosten ohne therapeutischen Zusatznutzen zu vermeiden.“

Dies beklagen übrigens auch Vertreter der Industrie. Der Verband Pro Generika, der die Interessen der Nachahmer-Hersteller in Deutschland vertritt, hat daher schon vor einiger Zeit eine Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars ins Leben gerufen. Das Potenzial der Biosimilars werde bei weitem nicht ausgeschöpft, klagt der Chef von Pro Generika Bork Bretthauer. „Der Umsatzanteil der Biosimilars am biosimilarfähigen Markt lag 2015 nur bei zwei Prozent.“

Nach seiner Analyse sind die Kassen an dieser Entwicklung jedoch nicht ganz unschuldig. Sie schlossen in der Vergangenheit mit den Originalherstellern gerne Rabattverträge ab. Und diese Verträge kamen wohl nicht zufällig häufig kurz vor Patentablauf zu Stande. Für die Originalhersteller ein guter Deal: Denn die Apotheker sind gesetzlich verpflichtet, vorrangig das rabattierte Medikament abzugeben. Biosimilars hatten da keine Chance, auch wenn sie preiswerter waren.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%