Bayern verzichtet im Streit um die Flüchtlingspolitik vorerst auf die angekündigte Klage gegen die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht. „Die Flüchtlingszahlen gehen zurück, der Druck hat nachgelassen“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe). Der Freistaat sehe derzeit keine Notwendigkeit, die Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
„Bayerns Handlungsfähigkeit und Eigenstaatlichkeit sind, jedenfalls gegenwärtig, nicht mehr unmittelbar in Gefahr“, erklärte der CSU-Politiker weiter. Bausback betonte allerdings, dass die Option der Klage bestehen bleibe. „Der Bund ist verfassungsrechtlich verpflichtet, für eine wirksame Grenzsicherung und Zuwanderungskontrolle zu sorgen. Diese Schutzpflicht hat der Bund auch im Interesse der Länder und ihrer Staatlichkeit zu erfüllen.“
Ende Januar hatte die bayerische Staatsregierung in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel eine effektive Kontrolle der Grenze zu Österreich gefordert und andernfalls mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht gedroht. Konkret forderte Bayern eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen - und bis dahin effektive eigene Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzübergängen, mit vollständiger Registrierung aller Flüchtlinge.
Flüchtlinge: Das ist der Integrationskatalog der CDU
Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sollen Praktika mit Abweichungen vom Mindestlohn auf mindestens sechs Monate verlängert werden, um einen Berufseinstieg zu erleichtern. Schon heute sind Abstriche von den 8,50 Euro Mindestlohn pro Stunde bei betrieblichen Einstiegsqualifizierungen von bis zu zwölf Monaten möglich. Die CDU-Spitze verzichtete nach Protest der SPD und des Arbeitnehmerflügels der Union darauf, anerkannte Flüchtlinge mit Langzeitarbeitslosen gleichzustellen. Auch dann wäre eine Abweichung vom Mindestlohn von bis zu sechs Monaten möglich gewesen.
Quelle: CDU-Bundesvorstand / Reuters, Stand: 15.02.2016
Eine Anstellung in der Leiharbeitsbranche soll nach drei statt derzeit erst 15 Monaten möglich sein. Bei gemeinnützigen Organisationen soll stärker dafür geworben werden, Flüchtlinge in den von den Jobcentern geförderten Ein-Euro-Jobs zu beschäftigen.
Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und sogenannte subsidiär Schutzberechtigte sollen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nur erhalten, wenn sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen, keine Straftaten begangen haben und ihren Lebensunterhalt sichern können. Auch der Familiennachzug soll von der erfolgreichen Teilnahme an Integrationskursen abhängig gemacht werden.
Die Hürde für eine frühe Teilnahme an Integrationskursen oder Förderprogrammen der Arbeitsagenturen noch vor Abschluss des Asylverfahrens soll höhergelegt werden. Laut dem im Oktober beschlossenen Asylpaket I reicht dafür bisher eine "gute Bleibeperspektive" aus. Diese wird bei Asylsuchenden aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von über 50 Prozent angenommen. Laut CDU-Papier soll "künftig eine 'sehr gute Bleibeperspektive' entscheidend sein, weil wir insbesondere Syrern und Irakern helfen wollen".
Die CDU strebt Gesetze von Bund und Ländern an, in denen verbindliche Integrationsvereinbarungen festgelegt werden sollen. In den Aufnahmeeinrichtungen sollen ein Basissprachkurs und ein Kurs zu Grundregeln des Zusammenlebens Pflicht sein und mit einem Abschlusstest versehen werden.
Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten soll ihr Wohnsitz zugewiesen werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn die Betroffenen am Wohnort ihrer Wahl einen Arbeitsplatz und eine eigene Wohnung nachweisen können.
Die CDU will prüfen lassen, ob die Schulpflicht für Flüchtlinge ohne Schulabschluss über das bisher geltende Alter von 18 Jahren hinausgehen soll. Im Entwurf stand noch eine angestrebte Altersgrenze von 25 Jahren.
Für Deutschland forderte der Freistaat zudem eine Obergrenze für Flüchtlinge: 200 000 im Jahr. In den vergangenen Wochen war der Flüchtlingsandrang an der deutschen Grenze nach der Schließung der sogenannten Balkanroute jedoch nahezu versiegt.
Trotz der deutlich gesunkenen Flüchtlingszahlen drängt Deutschland die Brüsseler EU-Kommission, die Grenzkontrollen über den Sommer vorsorglich zu verlängern. Laut „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ wird die Kommission am Mittwoch empfehlen, die Grenzkontrollen über den 12. Mai hinaus für sechs Monate bis Mitte November zu verlängern.