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BDI und DIHK Wirtschaftsverbände lehnen Pläne für höhere Unternehmenssanktionen ab

Härtere Strafen für Unternehmen nutzen den Ehrlichen, meint Justizministerin Lambrecht. Wirtschaftsvertreter überzeugt das nicht: Der DIHK sieht die Unternehmen unter Generalverdacht.

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Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages kritisiert die Pläne von Ministerin Lambrecht. Quelle: dpa

Berlin Wirtschaftsverbände lehnen die Pläne von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) für höhere Strafen für kriminelle Unternehmen ab. „Das Vorhaben des Bundesjustizministeriums löst in weiten Teilen der Wirtschaft das Gefühl aus, unter einen generellen Verdacht gestellt zu werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben, der Deutschen Presse-Agentur. Auch der BDI zeigte sich irritiert. „Vor diesem Hintergrund sollte die Politik dringend hinterfragen, ob sie künftig die Auflösung von Unternehmen ermöglichen und so auch Unschuldige und Unbeteiligte auf allen betrieblichen Ebenen ihrer Existenzgrundlage berauben will“, sagte Wansleben. Gerade die Rechtssicherheit sei eine Stärke des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Nach den Plänen von Justizministerin Lambrecht müssen Unternehmen bei Vergehen mit deutlich höheren Strafen rechnen. Bisher zahlen sie höchstens Sanktionen von 10 Millionen Euro – unabhängig von der Größe. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro könnten künftig bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Hinzu kommt wie bisher schon der Einzug illegal erzielter Profite. In schweren Fällen, wenn Führungskräfte sich unter anderem als Wiederholungstäter erwiesen haben und weitere erhebliche Vergehen auch in Zukunft drohen, ist auch die Auflösung vorgesehen.

Wansleben begrüßte zwar unter anderem Klarstellungen zum Ablauf interner Ermittlungen, sprach unter dem Strich aber von einer „falschen Grundausrichtung“. Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, sagte der dpa: „Wir sehen keinen Regelungsbedarf.“ Für Ordnungswidrigkeiten drohten Unternehmen heute schon Bußgeldzahlungen, strafrechtlich seien hingegen Einzelpersonen zu belangen.

Er vermutete politische Gründe hinter dem Vorstoß: „Ich habe das Gefühl, dass man hier krampfhaft nach Themen sucht, von denen man hofft, dass sie populär sein und sich positiv auf das Abschneiden bei der Sonntagsfrage auswirken könnten“, sagte er mit Verweis auf die Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg am 1. September. Er fügte hinzu: „Das ist nicht die Art von Politik, die ich mir wünsche.“ In Grundzügen hatten CDU, CSU und SPD die Pläne schon im Koalitionsvertrag vereinbart.

Mehr: Durch eine Reform des Wirtschaftsstrafrechts müssen Unternehmen mit höheren Strafen rechnen. Dass es so weit gekommen ist, liegt an Skandalen wie der Abgasmanipulation.

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