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Beamten steht mehr Geld zu Eine Klatsche für jeden Steuerzahler

Die Richter des Verfassungsgerichts NRW verordnen sich selbst und ihren Beamtenkollegen höhere Löhne. Wann werden diesem Berufsstand die Grenzen aufgezeigt?

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Das verdienen unsere Staatsdiener
Geschichts-Unterricht an einer Hauptschule Quelle: dpa
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und seine Richter haben eine schwierige Aufgabe vor sich: Sie sollen klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren am Bundesverfassungsgericht ist nicht nur heikel, es könnte auch Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben. Bis 2006 wurden alle Richter und Staatsanwälte nach einem bundesweiten Tarif bezahlt. Im Rahmen der Föderalismusreform sind nun die Länder für die allermeisten Angehörigen dieser Berufsgruppen zuständig. Der Bund zahlt die Gehälter für die Bundesrichter und Bundesanwälte. Wie Beamte auch können Richter und Staatsanwälte ihr Gehalt nicht frei aushandeln. Sie haben zwar Privilegien, dürfen zum Beispiel aber nicht streiken. Das Grundgesetz schreibt daher vor, dass Beamte nach dem „Alimentationsprinzip“ bezahlt werden. Das heißt, ihr Dienstherr muss ihnen und ihrer Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt garantieren. Was das ist, sagt das Grundgesetz aber nicht genau. In der Ordnung „R“ gibt es zehn Besoldungsgruppen, wobei die drei höchsten Stufen von einem Festgehalt ausgehen. Zwischen etwa 3.400 Euro und 11.300 Euro verdienen demnach Richter und Staatsanwälte zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Quelle: dapd
Allgemein gilt für deutsche Staatsdiener, dass sie so entlohnt werden sollen, dass sie wirtschaftlich unabhängig und entsprechend vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung. Angestellte von Bund und Kommunen können je nach Berufsbild mit einer Bezahlung ab 1900 Euro rechnen. Quelle: dpa
Professoren sind zum Teil in die Besoldungsordnung "W" einsortiert. Die Besoldungsgruppen W1 bis W3 bringen im Bund nach Angaben des Beamtenbundes dbb Grundgehälter von etwa 3.800 Euro bis 5.300 Euro brutto, in den Bundesländern selbst gibt es leichte Abweichungen. Darüber hinaus gibt es flexible Gehaltsbestandteile. Quelle: dpa
StudienratAls Studienrat erklimmt ein Lehrer einen wichtigen Schritt: Er ist dann nämlich von dem gehobenen in den höheren Dienst gewechselt. Die Eingruppierung in A13 bedeutet für ihn dann eine Bezahlung zwischen etwa 3.150 Euro und 4.300 Euro im Monat. Quelle: dpa
Im Ausland unterwegs und dort die deutschen Interessen vertreten: Ein Job im Auswärtigen Amt ist begehrt, der Posten als Botschafter ohnehin. Im höheren Dienst werden sie in den Besoldungsgruppen A15 bis B3 eingeordnet. Das bedeutet eine Bezahlung von etwa 4.700 Euro bis 6.600 Euro im Monat. Quelle: dpa
Der Job als Arzt ist aufreibend, gerade im Krankenhaus. Wenn es einer der „Götter in weiß“ dann aber mal bis zum Chefarzt gebracht hat, dann gibt es mit A14 eine Eingruppierung in den höheren Dienst. Zwischen etwa 3.300 Euro bis 4.700 Euro im Monat liegt dann der Verdienst. Quelle: dpa

Dieses Urteil hat einen hohen Preis. Bis zu 1,4 Milliarden Euro wird es NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kosten, die Besoldung  der höheren Beamten an die Gehaltserhöhung der Angestellten anzupassen. Auch wenn die Details noch in der Hand des Ministers liegen ­ genau das hat ihm das Verfassungsgericht des Landes nun aufgetragen. Davon profitieren unter anderem natürlich auch die Richter selbst.

Es gibt viele gute Gründe, die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zu kritisieren. Und der mangelnde Sparwille ist sicher einer der besten Gründe. Unter dem Vorwand der „vorsorgenden Sozialpolitik“ hat das am höchsten verschuldete Bundesland in den vergangenen Jahren mehr Wohltaten verteilt als jedes andere Land. Dennoch ist die „Klatsche für die Regierung“, wie die Düsseldorfer Opposition das Urteil umgehend nennt, in Wahrheit eine Klatsche für jeden Steuerzahler.

Denn dieses Urteil wirkt weit über das Bundesland hinaus. Die Verfassungsrichter senden ein unmissverständliches Signal: Die Bundesländer dürfen gerne sparen ­ nur die Privilegien der Beamtenschaft sollen sie gefälligst in Ruhe lassen. Diese Botschaft ist aus vielerlei Gründen fatal. Zum einen wird sie gerechtfertigt mit einem Verständnis der Beamtenschaft, das einer längst vergangenen Zeit angehört. Die Prinzipien des Berufsbeamtentums galten schon zu Zeiten der Verfassungsväter als „hergebracht“ ­ also ziemlich angestaubt. Sie stammen aus dem Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 und beruhen auf dem Verständnis einer staatlichen Autorität, die sich in ständiger Existenzangst befindet. Um nicht von revoltierenden Arbeitern oder übermütigen Landesfürsten vom Sockel gestoßen zu werden, hält sie sich mit dem Beamtenstand eine Kaste, die sich vor allem durch ein Tugend auszeichnet: Absolute Loyalität. Die Mitglieder dieses Standes dürfen nicht streiken und sind auch sonst in jeder Lebenslage ihrem „Dienstherren“, wie es noch heute heißt, verpflichtet. Im Gegenzug werden sie höchst auskömmlich alimentiert, und zwar bis an ihr Lebensende.

Im 19.Jahrhundert war das ein höchst erfolgreiches Konzept, nicht nur der große Soziologe Max Weber sah in der Berufsbeamtenschaft den Kern der Funktionstüchtigkeit des Systems. Geradezu banal ist nun die Aussage, dass unsere gefestigt demokratische Gesellschaft diese erkaufte Loyalität nicht mehr nötig hat. Die Autorität des Staates ist völlig unumstritten.

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