Beatrix von Storch Ermittlungen gegen AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung

Dass die Kölner Polizei ihre Neujahrsgrüße auch auf Arabisch veröffentlicht, ist für Beatrix von Storch zu viel. Sie lässt sich darüber in den sozialen Medien aus – und wird sowohl von Twitter als auch Facebook gerügt.

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AfD-Politikerin Beatrix von Storch Quelle: dpa

Berlin Twitter hat die stellvertretende AfD-Bundestagsfraktionschefin Beatrix von Storch vorübergehend gesperrt und damit Empörung in der AfD-Führung ausgelöst. Von Storch hatte sich in dem Internet-Kurznachrichtendienst am Silvesterabend über einen Tweet der Kölner Polizei aufgeregt, die Neujahrsgrüße in mehreren Sprachen veröffentlicht hatte, darunter Arabisch.

„Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“, schrieb von Storch. Twitter sperrte ihren Account daraufhin für zwölf Stunden mit Verweis auf einen „Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte“.

Auf Twitter war von Storchs Eintrag am Montag nicht mehr zu lesen. Von Storch veröffentlichte allerdings einen Screenshot davon auf Facebook – und wiederholte dort ihre beanstandete Twitter-Aussage mit dem Zusatz „Mal sehen, ob man das auf Facebook sagen darf“.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel schrieb am Montag auf Facebook: „Das Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen. Die deutsche Polizei kommuniziert mittlerweile auf Arabisch, obwohl die Amtssprache in unserem Land Deutsch ist.“

Die Kölner Polizei zeigte von Storch an: Es werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet, sagte eine Polizeisprecherin dem Portal „faz.net“.

Am späten Montagabend teilte von Storch über ihren inzwischen wieder zugänglichen Twitter-Zugang mit, das auch Facebook ihre Nachricht mit dem dort noch einmal verbreiteten Ursprungsinhalt gesperrt habe. Sie zeigte einen Screenshot der Begründung: „Wir haben den Zugang zu dem Inhalt aus folgendem Grund gesperrt: Volksverhetzung (Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs).“

Von Storch kritisierte, dass Facebook handelte, lange bevor das Ermittlungsverfahren ein Ergebnis gebracht hat oder gar ein Urteil gefällt ist. „Das ist das Ende des Rechtsstaates.“

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