Bedingungsloses Grundeinkommen Eine Grundsicherung, die so nicht taugt

Ledergeldbörse mit jeweils einem 100-, 50-, 20-, Zehn und Fünf-Euroschein. Quelle: dpa

In einem Gastbeitrag hat Thomas Straubhaar ein bedingungsloses Grundeinkommen für finanzierbar erklärt und damit ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Finanzministerium in Zweifel gezogen. Einige der Autoren widersprechen.

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Thomas Straubhaar behauptet, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) das makroökonomische Steueraufkommen nicht ändere. Interpretiert man die Zahlung des BGE als negative Steuer und saldiert damit die zusätzlichen, zur Finanzierung des BGE benötigten positiven Steuern, dann ergibt sich im Aggregat Null. Makroökonomisch führen höhere Transfers, solange sie als negative Steuer umdefiniert werden, niemals zu einer Änderung der Steuerquote. Schön wär’s: Mit der gleichen Argumentation könnte man jede Rentenerhöhung finanzieren, indem man Renten einfach zu negativen Steuern erklärt.

Dass der Saldo in dieser Definition null beträgt, ist nicht verwunderlich. Verwunderlich ist, dass ein renommierter Wirtschaftswissenschaftler damit das Problem der Finanzierbarkeit eines BGE einfach vom Tisch wischt.

Der Fehler in Straubhaars Argumentation liegt darin, nicht zwischen Durchschnittsbelastung der Besteuerung und Grenzbelastung der Besteuerung zu unterscheiden. Die Grenzbelastung des Einkommens steigt sehr wohl durch das bedingungslose Geldverschenken mit der Gießkanne. Und die Grenzbelastung ist für die Finanzierbarkeit entscheidend. Während sich gegen den Bezug des BGE niemand wehren wird, führen die hohen Grenzsteuerbelastungen durch das BGE dazu, dass sich die Steuerzahler händeringend nach Ausweichreaktionen umsehen. Diese Ausweichreaktionen stehen im Kern jeder ernsthaften ökonomischen Beschäftigung mit der Problematik. Weil die negative Steuer bedingungslos gewährt wird, während man der positiven Steuer ausweichen kann, bricht die Logik des einfachen Gedankenexperiments von Straubhaar in sich zusammen. Den grundlegenden Zielkonflikt zwischen Effizienz und Umverteilung kann man leider nicht mit einem Verweis auf eine definitorische Saldenmechanik lösen.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium beziffert die budgetären Kosten eines BGE auf jährlich 1.100 Milliarden Euro. Dieser Betrag ist notwendig ist, um monatlich ein existenzsicherndes, bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von 1.208 Euro für Erwachsene und 684 Euro für Kinder auszuschütten. In den entsprechenden Simulationen muss selbst für den Fall, dass es zu keinen Verhaltensanpassungen käme, der Grenzsteuersatz auf Arbeitseinkommen ab dem ersten Euro massiv angehoben werden. Die aggregierte Nettosteuerbelastung (einschließlich BGE) wäre null, die damit verbundene Umverteilung verlangt aber im Falle einer Proportionalsteuer eine Besteuerung von Arbeitseinkommen von 88 Prozent ab dem ersten Euro. Unterstellt man entsprechend der empirischen Erkenntnisse, dass diese 88 Prozent Grenzbelastung zu einem Rückgang des Arbeitsangebots führt, ist das System nicht mehr finanzierbar.

Weitere Argumente des Gutachtens waren zum Zeitpunkt des Gastbeitrags von Straubhaar nicht veröffentlicht, seien aber gerade deshalb hier kurz ergänzt.

Die sehr hohen Grenzbelastungen des Einkommens, die bei Einführung eines BGE selbst ohne Verhaltensänderungen zur Finanzierung notwendig wären, resultieren auch daraus, dass – anders als von Befürwortern eines BGE mitunter suggeriert wird – nicht alle Positionen des Sozialbudgets zur Gegenfinanzierung verwendet werden können. Auszunehmen sind etwa die private Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge sowie die Entgeltfortzahlungen durch die Arbeitgeber. Die Kosten der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Beihilfe für Beamte sind weiterhin zu schultern und können ebenfalls nicht zur Finanzierung des BGE verwendet werden. Gleiches gilt für Renten- und Pensionszahlungen. Hier handelt es sich um Ansprüche mit eigentumsrechtlichem Charakter. Würde man wiederum den Erhalt des BGE an den freiwilligen Verzicht der Rente oder Pension knüpfen, wäre es ganz offensichtlich kein bedingungsloses Grundeinkommen.

Berücksichtigt man diese Restriktionen, so stehen dem jährlichen Finanzierungsbedarf von 1.100 Milliarden Euro nur ein Einsparpotential von 232 Milliarden Euro gegenüber. Damit verbleibt eine Finanzierungslücke von 887 Milliarden Euro, die durch höhere Steuern gegenfinanziert werden muss.

Das Problem ist, dass das BGE wichtige Informationen zur Bedürftigkeit einfach ignoriert. Dadurch wird die Gegenfinanzierung teuer, die resultierenden Probleme wachsen. So differenziert das BGE nicht nach dem Wohnort. Damit es überall existenzsichernd ist, muss es daher einer Bremerin so viel zahlen, dass sie sich auch in München eine Wohnung leisten könnte. Und das BGE ignoriert auch die Haushaltsgröße. Paare bekommen genauso viel wie zwei Singles mit viel höheren Wohnkosten. Diese Ignoranz macht es teurer.

Ein weiterer Aspekt, den Verfechter eines existenzsichernden BGE gerne vernachlässigen, ist bei den Berechnungen des Beiratsgutachtens noch gar nicht enthalten. Es ist aber von eminenter Bedeutung: die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Ein existenzsicherndes Grundeinkommen dürfte ein Magnet für einkommensschwächere EU-Bürger darstellen. Umgekehrt: Viele Leistungsträger, die das BGE zu finanzieren haben, werden sich in andere EU-Länder verabschieden.

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Schließlich weist das Gutachten auch auf einen kleinen aber politisch relevanten Fallstrick hin. Beim BGE handelt es sich im juristischen Sinne wohl weder um eine Sozialversicherung noch um öffentliche Fürsorge, für die der Bund die verfassungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz besitzt. Um dem Bund die Gesetzgebungskompetenz auch für ein neuartiges BGE zu geben, bedarf es Zweitdrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

Der Beitrag von Thomas Straubhaar geht insgesamt an der Problematik vorbei und hätte wahrscheinlich davon profitiert, wenn der Autor bei seinem Beitrag bis zur Veröffentlichung (und Lektüre) des Gutachtens gewartet hätte.

Die Autoren sind Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium.

Mehr zum Thema: Langzeitstudie untersucht Wirkung von bedingungslosem Grundeinkommen – verlässliche Studien, wie sinnvoll dieses Konzept wirklich ist, gibt es kaum. Das will das DIW ändern.

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