Beförderung von Mitarbeiter Schulz überschritt laut EU-Parlament Kompetenzen

2015 wollte SPD-Kanzlerkandidat Schulz, damals Präsident des EU-Parlaments, einen Mitarbeiter rückwirkend befördern. Damit verstieß er gegen die Regeln, teilt das Parlament mit. Ob er sich dessen bewusst war, ist unklar.

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Wahlkampf im Saarland: Das Europaparlament weist ihn darauf hin, dass er als Parlamentspräsident seine Kompetenzen überschritten habe. Quelle: dpa

Brüssel SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat als Präsident des Europaparlaments mit dem Versuch, Mitarbeiter zu befördern, seine Kompetenzen überschritten. Sein Vorhaben habe „nicht den Regeln entsprochen und wurde deshalb von den Dienststellen nie umgesetzt“, schrieb die Verwaltung des EU-Parlaments in einer Antwort an den Haushaltskontrollausschuss, die der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag.

Schulz wollte im Herbst 2015 Mitgliedern seines Kabinetts per Präsidentenbeschluss rückwirkend den lukrativen Jobtitel Referatsleiter verleihen. Aus den Antworten des Parlaments geht nicht hervor, ob er wusste, dass er mit der Entscheidung gegen die Regeln verstieß. Dem Kanzlerkandidaten wird seit einigen Wochen vorgeworfen, sich als EU-Parlamentspräsident dafür eingesetzt zu haben, dass Vertraute in den Genuss vorteilhafter Vertragskonditionen kommen.

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