Behördenstruktur Bundestag beschließt Änderungen bei Atommüll-Lagerung

Der Bundestag hat am Donnerstag eine neue Behördenstruktur für die Lagerung von Atommüll beschlossen. So sollen die Zuständigkeiten getrennt und auf mehrere Einrichtungen verteilt werden.

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Gelbe Fässer für Atommüll stehen in rund 500 Metern Tiefe im Endlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll in Morsleben: Eine bundeseigene privatrechtliche Gesellschaft soll sich künftig um den Betrieb des Endlagers kümmern. Quelle: dpa

Berlin Betrieb und Kontrolle der deutschen Atommüll-Lager werden neu organisiert. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine Reform des Standortauswahlgesetzes. Sie sieht die Gründung einer bundeseigenen privatrechtlichen Gesellschaft vor, die sich künftig um den Betrieb der Endlager Konrad und Morsleben sowie um die marode Schachtanlage Asse II kümmern soll. Außerdem soll sie mögliche Standorte für das geplante Endlager für hochradioaktive Abfälle vorschlagen und dieses Endlager später auch betreiben.

Das vor zwei Jahren gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgung soll die atomrechtliche Aufsicht über alle Endlager führen. Außerdem soll die in Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) umbenannte Behörde Genehmigungen für Zwischenlager und Brennstofftransporten erteilen sowie Zulassungsbehörde für alle Endlager sein.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) soll sich in Zukunft dann nur noch um Fragen des Strahlenschutzes kümmern und nicht mehr um die Entsorgung von Atommüll. Das BfS hatte zuletzt verstärkt über „Reibungsverluste“ und Probleme geklagt.

„Mit dem Gesetz werden richtige Schlussfolgerungen gezogen“, sagte BfS-Präsident Wolfram König. Aus dem Bundesumweltministerium hieß es, auch das EU-Recht sehe eine Trennung der Zuständigkeiten vor. Bislang ist das BfS sowohl für die Errichtung als auch für den Betrieb der Endlager zuständig. Die Verantwortung für Genehmigung und Aufsicht liegt derzeit bei verschiedenen Bundes- und Länderbehörden.

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