Bei Asylbewerbern mit unklarer Identität Regierung will Handy-Auslese erleichtern

„Zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll künftig Handys von Asylbewerbern mit unklarer Identität auslesen dürfen - ohne die Zustimmung der Betroffenen.

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Abgelehnte Asylbewerber werden zum Transport zum Flughafen abgeholt: Behörden zufolge geben Flüchtlinge falsche Personalien an, um eine Abschiebung zu verhindern. Quelle: dpa-Zentralbild

Berlin Um die Identität von Asylbewerbern besser feststellen zu können, soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) deren Handys nach Plänen der Bundesregierung künftig auslesen dürfen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ hervor, aus dem die „Süddeutsche Zeitung“, der WDR und der NDR zitieren. Über diese Pläne hatte bereits Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) berichtet.

Bisher ist das Bamf auf die Einwilligung der Asylbewerber angewiesen. Der neue Gesetzesentwurf solle nun die rechtliche Grundlage schaffen, diese Zustimmung zu umgehen. Er befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Das Auslesen von Daten der Mobiltelefone ist bislang eigentlich nur bei Verdacht auf Straftaten möglich.

Das Bundesinnenministerium schätze, dass im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen eines „Datenträgers“ in Betracht gekommen wäre. Das wären etwa 150.000 Menschen gewesen. Nach Behördenangaben kommt es vor, dass Flüchtlinge falsche Personalien angeben, um eine Abschiebung zu verhindern oder bei Sozialleistungen betrügen zu können.

Die Außenstellen des Bamf sollen nach den Medienberichten mit Hard- und Software aufgerüstet werden, so dass etwa 2400 Datenträger pro Tag ausgelesen werden können. Laut Ausländerzentralregister befänden sich 213.000 „vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“ in Deutschland.

Bouffier hatte nach einem Ministerpräsidenten-Treffen bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am 9. Februar gesagt, der Handy-Zugriff solle auf Fälle beschränkt bleiben, in denen Zweifel an der Identität des Asylbewerbers bestehen. Es sei wichtig, „eine Erkenntnisquelle, die man hat, auch zu nutzen“.

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