
Berlin/Karlsruhe Linke-Fraktionschef Gregor Gysi sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, seine Partei wolle juristische Schritte für eine Verfassungsklage gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen prüfen. Auch wenn Parlamentspräsident Norbert Lammert das nicht wünsche, „jetzt sind wir in einer Diskussion“, sagte Gysi. Die Fünf-Prozent-Hürde verfälsche Wahlergebnisse. Scheitere eine Partei an der Hürde, würden ihre Stimmen prozentual auf die erfolgreichen Parteien angerechnet. „Da wird eine Partei mit 4 oder 4,5 Prozent gewählt und stellt keine Abgeordnete und keinen Abgeordneten. (...) Das heißt, wir kriegen einen Sitz mehr von Stimmen, die uns gar nicht gewählt haben“, erläuterte Gysi. Die Wähler sollten aber seiner Ansicht nach auch entsprechend ihrem Wunsch im Parlament vertreten sein.
Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht, die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Hürde für Wahlen zum Europaparlament sei verfassungswidrig. Die Klausel verstoße gegen die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien sowie den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit.
Die Details des Wahlrechts zum Europäischen Parlament darf jeder Mitgliedsstaat selbst regeln. Mit ihrem Urteil stärken die Karlsruher Richter nun kleine Parteien. Das belegen auch Berechnungen des Bundeswahlleiters. Demnach wären ohne Fünf-Prozent-Klausel 2009 neben den auch im Bundestag vertretenen Parteien sieben weitere Gruppierungen aus Deutschland in das Europäische Parlament eingezogen. Darunter wären die Freien Wähler, die rechtsgerichteten Republikaner, die Tierschutzpartei und die Piratenpartei.