Beitragsbemessungsgrenze Sozialabgaben für Gutverdiener steigen

Die Bemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- sowie die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im kommenden Jahr. Während sich für die meisten Beitragszahler nichts ändert, müssen Besserverdiener mehr zahlen.

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Die Sozialabgaben für Menschen mit hohem Einkommen steigen. Quelle: dpa

Berlin Gutverdienende müssen im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, soll von 4350 auf 4425 Euro im Monat steigen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6350 auf 6500 Euro im Westen und von 5700 auf 5800 Euro im Osten. Der Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung sei noch in der regierungsinternen Abstimmung und solle im Oktober im Bundeskabinett verabschiedet werden, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums. Die Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ (Dienstag) berichtete über den vom Ministerium veröffentlichten Entwurf. Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein. Die Gehaltsgrenzen werden jedes Jahr anhand der Einkommensentwicklung angepasst.

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