Beratung beim BAMF „McKinsey verkauft parteiische Vorschläge als objektives Wissen“

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"Alle Empfehlungen orientieren sich am bestehenden Rechtsrahmen"

Dass Asylsuchenden auch nach einem ablehnenden Bescheid Rechtsschutz zustehe, blendeten die Berater in ihrer Rückkehr-Studie laut Pichl vollkommen aus. „Abschiebungen gehören zu den härtesten Verwaltungsakten, die ein Staat überhaupt durchsetzen kann“, sagt Pichl. Deswegen müssten in der Praxis viele rechtsstaatliche Gesichtspunkte beachtet werden - abgelehnte Asylsuchende können etwa aus medizinischen Gründen nicht abgeschoben werden oder weil ihre Pässe fehlen. „McKinsey erklärt nicht, wie man mit solchen Problemen rechtsstaatlich umgehen soll und ob unter diesen Bedingungen Rückführungen überhaupt sinnvoll sind,“ sagt Pichl.

McKinsey hält dagegen: Alle Empfehlungen zum Thema Rückkehr würden in Zusammenarbeit mit BAMF, Vertretern des Bundes und der Bundesländer erarbeitet „und orientieren sich am bestehenden Rechtsrahmen“.

Ein weiterer Kritikpunkt Pichls: Die Zahlenbasis von McKinsey. In der Rückkehr-Studie prognostizierte McKinsey, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen bis Ende 2017 auf 485.000 stiege. De facto waren es nicht einmal halb so viele. „McKinsey rechnet Personen mit ein, die sich noch im Asylverfahren befinden, weil sie etwa gegen einen ablehnenden Bescheid des BAMF klagen“, sagt Pichl. Solange das Gerichtsverfahren eines abgelehnten Asylsuchenden läuft, wird er allerdings geduldet. Die Wahrscheinlichkeit, gegen das BAMF vor Gericht zu obsiegen, ist zudem relativ hoch: Die bereinigte Erfolgsquote von Asylsuchenden im Klageverfahren liegt bei 40,8 Prozent – bei syrischen und afghanischen Geflüchteten lag die Erfolgsquote sogar bei rund 60 Prozent. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor.

Unternehmensberatungen profitieren vom Druck auf die deutsche Asylverwaltung. Ein großer Teil der Honorare, die das BAMF an die Berater zahlt, ist nie öffentlich ausgeschrieben worden.
von Niklas Dummer

„Ein großer Rückstau in der Klagebearbeitung verzögert die Verfahren deutlich länger als zur Veröffentlichung der Untersuchung erwartet“, sagt ein Sprecher der Unternehmensberatung zur Diskrepanz zwischen Prognose und tatsächlicher Zahl. Aktuell sind mehr als 360.000 Verfahren vor Verwaltungsgerichten anhängig. Eine Analyse der Gerichtsentscheidungen im Jahr 2017 habe ergeben, dass zwischen 80 und 90 Prozent der Verfahren „in einem negativen Klageausgang“ für den Asylsuchenden endeten, so der Sprecher. Die Zahlen seien gewichtet nach den Herkunftsländern der aktuell anhängigen Klageverfahren. „Diese werden perspektivisch auch in eine Ausreisepflicht münden“, sagt der McKinsey-Sprecher. „An der Gesamtzahl aus der Untersuchung und der Relevanz des Themas Rückkehr ändert sich daher wenig: der starke Rückstau bei den Verwaltungsgerichten verzögert allerdings das Eintreten der Ausreisepflicht.“

Pichl wertet das anders: „McKinsey erzeugt mit der angeblich sehr großen Zahl von Ausreisepflichtigen einen politischen Handlungsdruck, den die Exekutive, insbesondere das Innenministerium, aufgreift, um harsche Maßnahmen zu rechtfertigen“, sagt er. „Das ist die relevanteste Funktion solcher Studien.“ Angela Merkel etwa verkündete kurz nach der Fertigstellung der Studie Anfang 2017, es brauche eine „nationale Kraftanstrengung“ in puncto Abschiebungen. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, sagt dazu: „Mit solchen Horrorzahlen werden Gesetzesverschärfungen im Umgang mit Flüchtlingen legitimiert.“

Mehr als 600.000 Asylverfahren hat das BAMF 2017 entschieden. Interne Dokumente und Mails zeigen, dass das Bundesamt über Monate darauf gedrillt war, diese Zahl zu produzieren – auf Kosten der Qualität der Entscheide.
von Niklas Dummer

Dass die McKinsey-Beratung nicht neutral sei, macht Pichl auch an einer anderen Auffälligkeit fest: Viele der Maßnahmen, die McKinsey in der Rückkehr-Studie empfiehlt, fänden sich auch in den Berichten der „Arbeitsgemeinschaft Rückführung“. Die so genannte AG Rück ist eine Gruppe bestehend aus Mitarbeitern der Innenministerien des Bundes und der Länder sowie einiger Ausländerbehörden, die seit Jahren Rückführungshindernisse moniert. „Da finden sich rechtsstaatlich fragwürdige Projekte wie die Wiedereinführung der Abschiebehaft in Deutschland. Die AG Rück hat außerdem schon sehr früh gefordert, freiwillige und erzwungene Rückkehrmaßnahmen in einer Gesamtstrategie miteinander zu verknüpfen“, sagt Pichl. „McKinsey übernimmt damit die Interessen von Vertretern einer besonders restriktiven Flüchtlingspolitik. Diese parteiischen Vorschläge werden als objektives Wissen verkauft.“

Auf Nachfrage streitet der McKinsey-Sprecher die Parallelen nicht ab, verweist aber darauf, dass für die Auswertung „selbstverständlich auch frühere Berichte ausgewertet und in den finalen Empfehlungen berücksichtigt worden“ seien. 

Pichls Urteil fällt trotz all dieser Widersprüche eindeutig aus: „Das Wirken von McKinsey beim BAMF unterminiert rechtsstaatliche Garantien systematisch und nachhaltig. Und davon betroffen sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft.“

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