Berlin intern

Erben mit Bauchschmerzen

Gregor Peter Schmitz
Gregor Peter Schmitz Ehem. Leiter Hauptstadtbüro WirtschaftsWoche (Berlin)

Die Reform der Erbschaftsteuer steht. Endlich. Aber ist sie verfassungsgemäß? Das weiß niemand.

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Juristen sind bzgl. der Erbschaftsteuer gefragt. Quelle: Fotolia

Was war der häufigste Satz in Berlin, nachdem sich die große Koalition auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt hatte? „Ich bin kein Jurist.“
Mit diesen Worten wehrte SPD-Unterhändler Carsten Schneider (Bankkaufmann) Nachfragen ab, so ließ sich auch CDU-Verhandler Ralph Brinkhaus (Ökonom) vernehmen. Mit kniffligen Details, ob die Neuregelung für Firmenerben den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genüge, wollte am Tag danach niemand etwas zu tun haben. Viel lieber verwiesen beteiligte Politiker auf die Verfassungsexperten im Bundesfinanzministerium (BMF). Die hätten den gefundenen Kompromiss ja mit Sicherheit gründlich überprüft.

In der Tat hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), selbst Jurist, während des langen Reform-Ringens eins stets betont: Er werde auf keinen Fall einem Gesetzesvorschlag zustimmen, der nicht verfassungsfest sei.

Seine Beamten sind sich allerdings nicht mehr so sicher. Im BMF hat etwa das Verfassungsreferat offenbar durchaus Bauchschmerzen. Die Einigung unterscheide sich durch Zugeständnisse an die CSU doch in einigen Punkten deutlich vom Gesetzentwurf, den Schäuble voriges Jahr von seinem Haus erarbeiten ließ. Insbesondere das mögliche Schonvermögen für Firmenerben werde nun recht großzügig angesetzt, die Berücksichtigung des Privatvermögens greife zu spät.

Milde oder Rechtsunsicherheit?

Der Kompromiss verlaufe teilweise haarscharf an der Grenze, die das Gericht gezogen habe, heißt es auch aus Schäubles Umfeld. Dennoch hofft man dort auf Milde bei den Karlsruher Richtern. Diese müssten sich ja selber fragen, ob sie noch einmal jahrelange Rechtsunsicherheit wollten, so der Tenor.

Noch steht aber nicht einmal fest, ob die Reform überhaupt Gesetz wird. Die Grünen wollen den Kompromiss im Bundesrat aufhalten. Grüne Landesregierungen sind zwar keine Erfüllungsgehilfen der Partei. Aber sie sind sauer, dass sie von Schäuble so wenig eingebunden wurden. CSU-Chef Horst Seehofer, der lange eine Einigung blockiert hatte, sieht es – obwohl selbst Ministerpräsident – ohnehin unter seiner Würde an, mit den Ländern zu verhandeln. Das macht die anstehende Abstimmung zwischen Bund und Ländern noch unberechenbarer.

Flat-Tax für Erben

Ohnehin wittern die Grünen Morgenluft, nachdem sie zuletzt in der Flüchtlingsfrage Akzente setzen konnten. Außerdem beteuern sie, einen eigenen Reformvorschlag, wohl in Form einer Flat-Tax für Erben, vorlegen zu wollen. Die Ökopartei könnte so auch ein Signal für eine mögliche Koalition mit der Union senden – indem sie SPD-Chef Gabriel vorführen hilft, der im Erbschaftsstreit bislang wenig erreicht hat. Gabriel wollte deutliche Steuermehreinnahmen verhandeln, übrig geblieben ist davon nur ein kalkuliertes Plus von rund 200 Millionen Euro pro Jahr. Peanuts im Vergleich zu bis zu 300 Milliarden Euro, die derzeit geschätzt pro Jahr in Deutschland vererbt werden.

Allerdings koalieren die Grünen in den Ländern auch mit der SPD. Wollen deren Vertreter sich im Bundesrat gegen ihren Vorsitzenden stellen, der die Erbschaftseinigung umgehend lautstark pries? In Koalitionskreisen gibt man sich kämpferisch. Wenn der Kompromiss nicht halte, ziehe man mit dem Thema eben in den Wahlkampf. Was das Bundesverfassungsgericht davon wohl hält?

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