
Restlaufzeit, man kann es bald nicht mehr hören. Umso merkwürdiger die Vorlaufzeit der Idee, künftige Strommengen in Kernkraftwerken nicht auszuhandeln, sondern zu versteigern. Auf den Tag vier Monate dauerte es, bis aus dem in Umwelt- und Wirtschaftsministerium geprüften Vorschlag eine politische Debatte entstand. Vergangene Woche heizte sich die Empörung auf wie ein havarierter Reaktor. Nun werde die Sicherheit der Nuklearanlagen auch noch meistbietend verscherbelt, erregten sich Opposition und Umweltverbände. Dabei würde die Auktion den Druck auf die Betreiber noch verstärken, ihre Anlagen korrekt und störungsfrei zu fahren.
Das Modell ist einfach: Jeder Energieversorger wird so viel bieten, dass ihm noch ein lohnender Gewinn bleibt. Es ist also ein effizientes Verfahren, um den erwarteten Vorteil zu ermitteln. Dem Staat, der diese Profite längerer Laufzeit gerne zum Großteil einsacken möchte, böte das drei Vorteile: Ohne Auktion müsste er den Gewinn schätzen. Die bisher zum Abkassieren geplante Brennelementsteuer ist möglicherweise ohnehin EU-rechtlich gar nicht zulässig. Und schließlich kämen sofort zweistellige Milliardenbeträge in die Kasse, nicht über Jahre gestreckt.
Und die Sicherheit? Klar ist: Wer die Auflagen verletzt oder neue nicht erfüllen kann, muss abschalten. Das gilt derzeit für die im Rahmen der Ausstiegsvereinbarung von Rot-Grün mit den vier Kernkraft-Konzernen vertraglich festgeschrieben Restlaufzeiten jeder Anlage und müsste bei der Auktionslösung nicht anders sein. Der Unterschied ist nur: Die Unternehmen haben ihre Gewinnabführung schon bezahlt, bevor sie am Betrieb verdienen. Ein Scheitern – sprich: Abschalten – während der ersteigerten Restlaufzeit machte also ihren Verlust umso größer. Die Atomaufsicht muss wie bisher strengstens überwachen, dass Sicherheitsauflagen eingehalten werden.
Die Unternehmen können sich freilich nicht am neuen Modell begeistern. Denn das Bieterverfahren legt offen, wie viel sie zu zahlen bereit und in der Lage sind. Und sie argumentieren, dass sie heute nicht kalkulieren könnten, welche Sicherheitsstandards noch auf sie zukommen könnten. Das ist zwar richtig, gilt aber auch für den heutigen Betrieb schon. Dagegen würde die Auktion sogar Sicherheit gegen politische Willkür bieten: Die Versteigerung brächte ihnen eine garantierte Rechtsposition, mit Schadensersatz bewehrt.
Offen bleibt eine andere Größe, die in der Kernkraftdebatte stets eine Rolle spielt: die Halbwertszeit – der Auktionsidee.