Beschwerde vor Gericht Gabriel will Edeka-Tengelmann-Fusion retten

Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Fusion der Supermarktkette Edeka mit Kaiser's Tengelmann abgelehnt. Wirtschaftsminister Gabriel wehrt sich – und will nun eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
„Wir glauben schon, dass wir gute Argumente haben.“ Quelle: dpa

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel geht juristisch gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen die Fusion der Supermarktkette Edeka mit Kaiser's Tengelmann vor. „Wir werden (...) jetzt in dieser Woche in die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof gehen“, kündigte der SPD-Chef am Sonntag in einem ARD-Interview an. „Wir glauben schon, dass wir gute Argumente haben.“ Durch die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka würde kein Supermarkt-Riese entstehen, sondern es bliebe noch genug Wettbewerb.

„Ich bin nicht in die Politik gekommen, um zuzuschauen, wie Menschen etwas angetan wird“, sagte Gabriel in dem Interview, das am Abend ausgestrahlt werden sollte. 16.000 Arbeitsplätze seien in Gefahr, davon 8000 akut. „Das sind Verkäuferinnen, das sind Packer, das sind Lagerarbeiter, Gabelstaplerfahrer, Leute, die nicht viel Geld verdienen und die es ohnehin nicht einfach haben.“ Marktwirtschaft sei wichtig, Deutschland habe sich aber für eine soziale Marktwirtschaft entschieden. Deshalb halte er seine Ministererlaubnis für die Übernahme weiter für richtig und gehe auch davon aus, dass er sich damit durchsetzen werde.

Der SPD-Chef hatte mit seiner Ministererlaubnis die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch den Branchenführer Edeka gestattet und damit ein Verbot durch das Bundeskartellamt aufgehoben. Das OLG Düsseldorf erklärte die Sondergenehmigung in einer Eilentscheidung indes für rechtswidrig und setzte sie zunächst außer Kraft. Das endgültige Urteil steht aber noch aus. Edeka hat gegen den vorläufigen Entscheid des OLG bereits Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Der Konzern legt damit Beschwerde dagegen ein, dass die Düsseldorfer Richter keine Rechtsmittel gegen ihren Beschluss zuließen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%