Besoldungsaffäre Rainer Wendt soll ohne Rechtsgrundlage Geld bekommen haben

Der Chef der Polizeigewerkschaft wurde jahrelang als Polizist bezahlt ohne als einer zu arbeiten. Sonderermittler glauben: Das war nicht rechtens.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Rainer Wendt soll ohne Rechtsgrundlage Geld bekommen haben Quelle: dpa

Düsseldorf Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, soll ohne jede Rechtsgrundlage bei fortlaufender Bezahlung vom Dienst freigestellt worden sein. Zu diesem Schluss sollen die Sonderermittler des Landes Nordrhein-Westfalen in ihrem Abschlussbericht zu der Affäre gekommen sein, schreibt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ).

Wendt habe seit 2006 keinen Dienst mehr als Polizist geleistet und soll zudem Anfang 2010 rechtswidrig auf eine neu geschaffene Stelle der höheren Besoldungsgruppe A12 beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg befördert worden sein.

Zu den genauen Inhalten des Abschlussberichts wollen sich die Politiker des Landes offiziell aber nicht äußern. Zwar liege der Abschlussbericht dem Minister vor, sagte ein Sprecher von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) auf Anfrage. Der Bericht müsse aber, bevor er an den Landtag weitergeleitet werde, noch juristisch geprüft werden. Über Inhalte könne er nichts sagen, sagte der Ministeriumssprecher.

Das Verwaltungsermittlungsverfahren war noch von der inzwischen abgelösten rot-grünen Landesregierung in Auftrag gegeben worden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte bereits im November 2017 ihre Ermittlungen im Fall Wendt eingestellt. Es seien keine Anhaltspunkte festgestellt worden, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig gehandelt und einen finanziellen Schaden des Landes in Kauf genommen hätten, hieß es damals.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%