Bessere Verzinsung als am Kapitalmarkt Geld verdienen mit der Rentenversicherung

Seite 2/2

Sonderbeiträge belasten zukünftige Beitragszahler


Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss für jeden Monat einen Abschlag von 0,3 Prozent an seiner bis zum vorgezogenen Rentenbeginn erreichten Rentenanwartschaft in Kauf nehmen. „Versicherte, die zum Beispiel ein Jahr vorzeitig in Rente gehen, müssen eine Rentenminderung um 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bei einer ursprünglichen Rentenhöhe von zum Beispiel 1500 Euro sind das immerhin 54 Euro im Monat.

Die Kürzung gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer“ rechnet das DIA vor. In seiner Mitteilung führt das Institut vor allem aus, wie teuer ein Sonderbeitrag an die Rentenversicherung sehr schnell werden kann. Wer bei einer Rente von 1.500 Euro drei Jahre früher in Rente gehen möchte, müsse bereits 41.380 Euro aufbringen, um den monatlichen Abschlag in Höhe von 162 Euro zu kompensieren.

Bert Rürup, Chef des Handelsblatt Research Institute, bestätigt die Aussagen von Siepe und Focus Money: „Aus der Sicht der einzelnen Versicherten ist es zurzeit rational, Zusatzbeiträge in die Rentenversicherung zu leisten, weil es dort im aktuellen Niedrigzinsumfeld eine höhere Rendite im Vergleich zu neu abgeschlossenen privaten Rentenverträgen gibt.“ In Zukunft werde sich dies allerdings wieder ändern, da infolge der demografischen Entwicklung die Rentenbeiträge steigen würden. Zur Absicherung der gleichen Zusatzrente müssten dann entsprechend höhere Summen eingezahlt werden.

Die Zwei-Klassen-Gesellschaft in der PKV
Wachsende Kluft zwischen privaten Versicherern Quelle: dpa
Entwicklungen Privater Krankenversicherer Quelle: dpa
Top 5: Envivas Quelle: dpa
Top 4: R+V Versicherung Quelle: dpa
Top 3: Concordia Quelle: Concordia
Top 2: W&W - Wüstenrot & Württembergische-Gruppe Quelle: dpa
Flop 5: Gothaer Versicherungsbank Quelle: dpa Picture-Alliance

Doch der ehemalige Chef der Wirtschaftsweisen hat auch Einwände: Bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung ergebe sich ein völlig anderes anderes Bild, merkt er an. „Leistungen einer privaten Lebensversicherung werden aus dem Verzehr verzinster Kapitalanlagen gezahlt. Die Rentenversicherung basiert aber auf dem Umlageverfahren. Dies bedeutet, wer heute dort freiwillige Beiträge einzahlt, erwirbt Zahlungsansprüche gegenüber künftigen Beitragszahlern.“ Heute geleistete Zusatzbeiträge würden die Rentenversicherung daher zu einer Zeit belasten, in der umlagefinanzierte Systeme wegen der Alterung der Gesellschaft ohnehin vor Problemen stehen werden. Aus Sicht zukünftiger Beitragszahler sind die freiwilligen Zusatzbeiträge daher eher unerwünscht.

Gleichwohl hat der Gesetzgeber mit dem Flexirenten-Gesetz auch an einer anderen Stelle die Möglichkeiten verbessert, durch zusätzliche Beiträge den gesetzlichen Rentenanspruch zu erhöhen. Wer schon heute eine Frührente bezieht oder beabsichtigt, vorzeitig in Rente zu gehen, kann seit Jahresbeginn seinen Rentenanspruch nachträglich durch freiwillige Beiträge erhöhen. Einzahlungen sind möglich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, die bekanntlich seit 2012 jährlich ansteigt – bis 2031 das Rentenalter von 67 erreicht ist. In diesem Jahr liegt der freiwillige Mindestbeitrag bei 1009 Euro, der Höchstbetrag bei 14.250 Euro im Jahr.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%