Betriebliche Altersvorsorge Berlin will Betriebsrenten stärker fördern

Offensive für Betriebsrenten: Die Regierung plant offenbar einen neuen Zuschuss und weitere Steuervorteile. Die betriebliche Altersvorsorge soll auch in kleinen und mittleren Betrieben ausgebaut werden.

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Arbeitsministerin Nahles und Finanzminister Schäuble wollen die Betriebsrente stärken. Bei einem Spitzentreffen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern sollen sie neue Fördermaßnahmen angekündigt haben. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung will die betriebliche Altersvorsorge durch einen neuen Zuschuss für Niedrigverdiener und eine Ausweitung der Steuervorteile fördern. Dies kündigten Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag bei einem Spitzentreffen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern an, wie die Nachrichtenagentur Reuters von Teilnehmern erfuhr. Demnach sollen Arbeitgeber einen Zuschuss von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringverdiener 240 bis 480 Euro pro Jahr in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Nahles wolle in zwei Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Kosten für den Bund werden auf mehrere hundert Millionen Euro geschätzt.

Das Arbeitsministerium teilte nur mit, bei dem Treffen hätten Nahles und Schäuble „einen ausreichenden Konsens erzielt, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen“. Details wurden nicht genannt. Nach den Plänen von Nahles sollen Betriebsrenten stärker gefördert werden, wenn sie auf Tarifverträgen aufbauen. Das Ziel ist, die betriebliche Altersvorsorge auch in kleinen und mittleren Betrieben auszubauen. Derzeit erwerben rund 60 Prozent aller Beschäftigten Ansprüche auf eine Betriebsrente.

Nahles und Schäuble stellten weitere Anreize in Aussicht, die Betriebsrenten attraktiver machen sollen. So soll ein Teil der Auszahlungen nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Zudem habe Schäuble angeboten, dass Arbeitnehmer bis zu sieben Prozent ihres Lohns steuerfrei in Betriebsrenten umwandeln könnten. Bisher liegt dieser Rahmen bei etwa 6,4 Prozent. Höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung, was in diesem Jahr 2976 Euro sind, sind nicht nur von Steuern, sondern auch von Sozialabgaben befreit. Dies bleibt unverändert.

Den Zuschuss für Geringverdiener sollen Arbeitgeber den Angaben zufolge von der Lohnsteuerschuld einbehalten dürfen. Den Bonus soll es nur bis zu einer Einkommensgrenze geben. Schäuble habe dabei ein Jahresbruttoeinkommen von 24.000 Euro genannt. Für den Bund führt das zu Steuerausfällen, deren Höhe Schäuble aber Teilnehmern zufolge nicht nannte. In früheren Berechnungen, denen eine geringere Förderung zugrunde gelegen habe, seien die Kosten auf 300 Millionen Euro beziffert worden.

Die Grundzüge der Reform würden von den Sozialpartnern mitgetragen, hieß es auf beiden Seiten. Demnach müssen Arbeitgeber nur noch eine eingeschränkte Haftung für die Betriebsrente übernehmen. Sie dürfen sich auf die Zusage beschränken, dass sie die Beiträge überweisen. Leistungen in bestimmter Höhe müssten sie demnach nicht mehr garantieren. Die Gewerkschaften hätten sich offen gezeigt für die Einführung einer reinen Beitragszusage, hieß es. Um ein Mindestmaß an Sicherung zu haben, bestünden sie aber darauf, dass es diese nur geben dürfe, wenn ein Tarifvertrag die Grundlage sei.

Die Betriebsrente soll zudem weiter freiwillig sein. Darauf hatten vor allem die Arbeitgeber bestanden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte, die Gewerkschaften unterstützten die Bemühungen, die Betriebsrenten auszuweiten. Wenn Arbeitgeber aus der Haftung entlassen würden, dürfe das Risiko nicht einseitig auf die Arbeitnehmer verlagert werden.

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