Betriebsrente Geringverdiener können hoffen

Geringverdiener können künftig auf eine Betriebsrente hoffen. Das Thema soll noch diese Woche im Bundestag abschließend beraten werden. Aber schon jetzt gibt es deutliche Kritik von den Grünen und Linken.

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Ein Arbeiter putzt am 21.10.2014 in Frankfurt am Main in der ehemaligen Großmarkthalle in der neuen Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) Scheiben. Zum letzten Mal führte die Bank über die Baustelle ihres neuen Bürohochhauses, bevor in Kürze der Einzug der Mitarbeiter beginnt. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Quelle: dpa

Berlin Beschäftigte mit niedrigen Einkommen können demnächst auf eine Betriebsrente hoffen. Fachpolitiker der Koalition stellten dazu am Montag in Berlin die Einigung auf eine Reform vor, die noch in dieser Woche vom Bundestag abschließend beraten werden soll. Kern ist ein neues Sozialpartnermodell, bei dem Arbeitnehmer vom Unternehmen keine Garantie mehr für die später zu erwartende Rente erhalten. Deutliche Kritik an dem Paket kam von Grünen und Linken. Arbeitgeber und Versicherungswirtschaft lobten dagegen die Neuerungen, hätten sich aber mehr gewünscht.

Mit dem sogenannten Garantieverbot werden die Arbeitgeber von Haftungsrisiken entlastet. Künftig soll von den Unternehmen eine Zusage über die Höhe der Beiträge ausreichen. Sie werden so davon befreit, in ihren Bilanzen für die spätere Auszahlung Vorsorge zu treffen. Dies soll die Bereitschaft gerade kleinerer Unternehmen erhöhen, Betriebsrenten anzubieten.

Für Geringverdiener mit Einkommen bis 2200 Euro im Monat erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss von 30 Prozent, wenn sie 240 bis 480 Euro pro Jahr zusätzlich zum Lohn in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Arbeitgeber werden generell zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Sparbetrags verpflichtet, wenn die Beschäftigten einen Teil ihres Lohns sozialabgabenfrei in einen Beitrag zu einer Betriebsrente umwandeln. Union und SPD wollen aber auch den staatlichen Zuschuss zur privaten Altersvorsorge mit einem Riester-Vertrag um 21 Euro auf 175 Euro anheben.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sagte, mit dem neuen Modell würden die Betriebsrenten gerade für kleinere und mittlere Unternehmen wieder attraktiv. Dies sei insbesondere in der Niedrigzinsphase sehr wichtig. Es seien Haftungen für die Arbeitgeber herausgenommen worden, „andererseits erwarten wir aber auch, dass sie, was sie als Sozialversicherungsabgaben einsparen, auch in den gemeinsamen Topf mit einfließen lassen“.

Auch die Unterhändler von Union und SPD gaben sich zufrieden. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Karl Schiewerling, zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz eine gute Grundlage liefere, die betriebliche Altersvorsorge „zu erhalten, zu verbreitern und sie möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen“. Wie seine SPD-Kollegin Katja Mast verwies er darauf, dass es für Personen, die in eine Betriebsrente einzahlten, künftig einen Freibetrag geben solle, wenn sie im Alter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sein sollten. Auch dies soll die Attraktivität der Vorsorge erhöhen. Mast zufolge haben zwar rund drei Viertel der Beschäftigten der mittleren und oberen Gehaltsgruppen Anwartschaften auf eine Betriebsrente, bei Geringverdienern seien es aber sehr viel weniger als ein Drittel.

Der Linken-Politiker Matthias Birkwald kritisierte, erst werde das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente von Union und SPD gekürzt, dann sollten die Beschäftigten auf ihren Lohn und damit noch zusätzlich auf gesetzliche Rente durch die Entgeltumwandlung verzichten. Der Grünen-Sozialpolitiker Markus Kurth monierte, wo Tarifverträge kaum verbreitet seien, würden Regelungen auch nicht greifen, die Tarifbindung voraussetzten.

Ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lobte dagegen, die reine Beitragszusage sei eine innovative Lösung, die neue Renditechancen biete. Auch die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens sei erfreulich. Er bedauerte jedoch, dass es für Betriebe, die Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge über Direktzusagen oder Unterstützungskassen ermöglichten, keine Verbesserungen geben solle. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte unter anderem die höhere staatliche Förderung und den geplanten Freibetrag bei der Grundsicherung. Er nannte es aber bedauerlich, dass die Riester-Rente nicht umfassender gestärkt werde.

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