Bettina Röhl direkt

Bildungsabsolutismus, Gender und das Grundgesetz

Bettina Röhl Publizistin

Toleranz ist keine Einbahnstraße. Jede sexuelle Minderheit darf sie von der Mehrheit erwarten, aber auch die Mehrheit hat einen Anspruch auf Akzeptanz durch die Minderheiten.

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Minderheiten haben kein Recht auf die Majorisierung der Mehrheit Quelle: AP

Es war keine geringere als Kanzlerin Merkel, die sich mit ihrer Bemerkung selber als Komikerin outete, als sie zu der 2012 durch ein Kölner Landgerichtsurteil ausgelösten Beschneidungsdebatte nicht mehr beizutragen hatte als den Satz, Deutschland sei doch keine Komikernation, in dem die Beschneidung von männlichen Babys oder kleinen Jungen aus religiösen Gründen verboten wäre.

Damals offenbarte sich, dass die Vertreter der Beschneidung und erst recht die Vertreter des Judentums oder des Islam, die eine Beschneidung aus religiösen Gründen verlangen, ein sehr klares Bild vor Augen haben, wer als Junge und wer als Mädchen auf die Welt kommt. All diese Vertreter der Beschneidung haben ebenso wie die erdrückende Mehrheit der deutschen Bevölkerung ein klares Bild davon, wer männlichen und wer weiblichen Geschlechts zur Welt kommt.

Diese demokratische Mehrheitsmeinung über die Weltanschauungsgrenzen hinweg, entspricht dem grundgesetzlichen Leitbild demgemäß Männer und Frauen gleichermaßen zu schützen sind. Dabei werden Männer und Frauen nicht als gleich betrachtet oder fingiert, sondern Frauen und Männer werden mit identischen Rechten ausgestattet. Soweit, so gut, so klar. Die Menschheitsgeschichte ist weltweit geprägt durch die Dualität männlich-weiblich als beobachtete Phänomenologie, als Reflex auf die Wahrnehmung der Menschen. In außerordentlich seltenen Fällen werden Menschen ohne eindeutige Zuordnung geboren.

Die überkommene Definition des Wortes Geschlecht

Alle Verhaltensweisen von Menschen, alle Neigungen, Vorlieben, Lüste, Sexualität, nämlich egal ob hetero, homo, bi oder sonst, haben an der Wahrnehmung des Einzelnen durch die Gemeinschaft als Mann oder Frau nichts geändert. Eine Frau blieb eine Frau, egal ob sie lesbisch war, asexuell lebte, ob sie einen oder viele Männer hatte oder ob sie als Frau eines Mannes mit oder ohne Trauschein, als Mutter oder kinderlos lebte. Und das galt auch für den Mann. Die Umwelt und der Gesetzgeber kümmerten sich nicht darum, ob ein Mensch sich als geborener Mann oder als geborene Frau in seiner Haut wohl fühlte oder lieber dem anderen Geschlecht angehört hätte oder sich weder als Mann noch als Frau fühlte.

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