Um auf den Anfang zurück zu kommen. Das Schutzgut der 2012 vom deutschen Gesetzgeber gefundenen Regelung zur Beschneidung von Jungen ab dem Säuglingsalter ist die Religionsfreiheit. Wohl gemerkt nicht die Religionsfreiheit des betroffenen Kindes, die es ja noch gar nicht ausüben kann, sondern die Religionsfreiheit der Eltern. Die im Grundgesetz geschützten speziellen Elternrechte, die zum Wohl des Kindes auszuüben sind, können - siehe Beschneidung - sehr weit gehen.
In dieselben Elternrechte hat der einfache Gesetzgeber mit einer strafbewehrten Schulpflicht in bester Absicht und zweifelsfrei zum Wohl des Kindes eingegriffen. Dieser Eingriff ist wie jeder hoheitliche Eingriff allerdings nicht grenzenlos. Auch der Schulpflicht, die mit einer Beschulungspflicht des Staates korrespondiert, sind die Grenzen des Grundgesetzes gesetzt. Selbsternannte Bildungshoheiten dürfen eben nicht absolutistisch grenzenlos in die grundgesetzlich geschützten Elternrechte und erst recht nicht in das grundgesetzlich geschützte Kindeswohl eingreifen. Aber genau das passiert derzeit unter dem großen, ja edlen und aufgeblasenen Dach der sich bereits verselbständigt habenden Bildungspolitik.
Die Schulpflicht dient der Ausbildung junger Menschen. Sie sollen schreiben, lesen, rechnen und selbstständig denken und arbeiten lernen. Die Schüler sollen den klassischen und einen ständig aktualisierten Fächerkanon studieren und für das Berufsleben fit gemacht werden. Die Schule ist nicht legitimiert, in die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch verklausuliert formulierte Bildungsimperative einzugreifen und dort steuernd tätig zu werden. Der Staat ist nicht berechtigt via Schule übergriffig auf Kinder oder Jugendliche vor Vollendung deren Pubertät manipulativ einzuwirken und das erklärtermaßen in allen Fächern von der Mathematik bis zum Fach Musik.
Hoheitlicher sexueller Missbrauch?
Kleine Kinder, wie in Berlin, mit dem Thema Orgasmus zu überfordern, ist menschenverachtend und ist im Prinzip hoheitlicher sexueller Missbrauch.
Kein Mensch muss selber Starkoch sein. Er darf das Essen im Restaurant oder auch das, was ihm auf der Mattscheibe vorserviert wird, qualifiziert oder unqualifiziert kritisieren, aber ein Mensch, der tragischerweise die Geschmacksnerven verloren hat, ist nicht legitimiert der Menschheit zu sagen, was sie am Veggieday zu essen hätte.
Ein Kind, das selber noch keinen Orgasmus erlebt hat, und bei dem die Sexualhormone noch keine Wirkung entfaltet haben, steht vor dem Lehrer wie ein Opferlamm, wenn es Orgasmus lernen soll und gar unterscheiden soll zwischen heterosexuell, homosexuell usw.
Die unguten heimlichen und unheimlichen Fantasien, die den Bildungsabsolutismus beherrschen, sind auf die wahnhafte Erfindung einer neuen Welt gerichtet und die Lasten dieser Politik werden dabei auf die Schwächsten der Gesellschaft, nämlich auf die Kinder abgewälzt. Die kommenden Generationen sollen heute indoktriniert werden, die als problematisch empfundenen Themenfelder zu richten. Sexualkunde, nicht Sexualerziehung, ist in behutsamer Form altersangemessen eine sehr sinnvolle Sache, schließlich beginnt die Neugier des Menschen sehr früh. Aber ein Bildungsplan, der so tut als wenn nichts wäre, tatsächlich aber die höchst unwissenschaftliche, oder besser wissenschaftsfeindliche Gender-Ideologie auch noch zum kaschierten Rückgrat seiner Politik macht, ist auch aus einem zweiten Grund verfassungswidrig.