Die wichtigsten Fragen zur neuen Rundfunkabgabe
Sie wird zunächst für jeden Haushalt und Betrieb fällig. Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag auf Befreiung stellen. Menschen mit Behinderungen werden mit einem reduzierten Beitrag eingestuft. Bislang richtet sich der zu zahlende Betrag nach den vorhandenen Geräten.
Ab 1.1.2013 kostet die Haushaltsabgabe 17,98 Euro pro Monat. Somit wird es nicht teurer fernzusehen, Radio zu hören oder im Internet zu surfen - zumindest für diejenigen, die schon zahlen.
Ja. Die Gebühr betrifft alle. Verfassungsrechtler haben die Rechtmäßigkeit bereits mehrfach geprüft.
Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit - allerdings nur auf Antrag. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwer behinderte Menschen sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen.
Der neue Rundfunkgebühren-Staatsvertrag soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es ändert sich für bereits zahlende Kunden nichts.
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Nein. Die Schnüffelei der GEZ ist nicht mehr nötig. Da jeder zahlen muss, ist es egal, ob jemand Geräte hat oder nicht.
Die Beiträge für Firmen werden künftig pro Betriebsstätte erhoben und nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt.
Generationen über Generationen von Bundesbürgern sind mit der Existenz der Öffentlich-Rechtlichen und deren Gralshüterschaft über das Grundgesetz aufgewachsen und so hat sich eine vom Grunde her falsche Medienkultur in Deutschland entwickelt, eine, die in Ansehung des übermächtigen ÖRR verfassungsfeindlich ist.
Das ist alles lange her, aber damals wurden die für das heutige Geschehen entscheidenden Prozesse in Gang gesetzt. Die ÖR hoben immer mehr ab, wurden immer allmächtiger, immer größer, immer reicher und immer undurchsichtiger und unkontrollierbarer.
Immer größer, immer reicher, immer undurchsichtiger
Es ist ein übler Witz, möchte man dem Bundesverfassungsgericht zurufen, sich permanent um die Stärkung der Staatsferne der ÖR schier umzubringen. Tatsächlich gibt es die Einbahnstraße, aber sie führt nicht in die Richtung, dass Politiker die Meinungen, die in den ÖR verbreitet werden, kontrollieren oder beeinflussen. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Politiker hecheln den ÖR hinterher, dort häufig präsent sein zu dürfen und eine positive Berichterstattung über ihre Person zu erbetteln. Und die Redaktionen der öffentlich-rechtlichen Medien nutzen die Allmacht, die sie über diese verkehrte, verfassungsfeindliche Einbahnstraße haben, ja auch weidlich aus und bemänteln das Ganze, in dem sie die Fahne des edlen öffentlichen Rundfunks vor sich her tragen.
Sigmar Gabriel hat einen der besten Witze der Fernsehgeschichte gelandet. Als der omnipräsente Talkshowgast, Chef einer sagen wir mal Acht-Prozent-Partei, sich über das Selektionsverfahren der Gästelisten beschwerte, sagte Gabriel trocken: Es stimmt, Herr Westerwelle, ich habe sie noch nie in einer Talkshow gesehen.
Und genau so ist es: Einzelne Politiker, Kulturelle, Wirtschaftsleute, Personen des öffentlichen Lebens werden dauernd eingeladen, andere nie. Und das erkennbar aufgrund redaktioneller Willkür.
Das Bundesverfassungsgericht hat den grundgesetzlichen Kokon um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herum immer undurchdringlicher ausgestaltet und dabei die ÖR sukzessive in einen Himmel regelrecht oberhalb des Grundgesetzes erhoben und dieses selbstverwaltete Monstrum zu einem Konstrukt werden lassen, das in Ansehung seiner Rechte zu einem regelrecht unantastbaren Teil des Grundgesetzes wurde. In Ansehung seiner Pflichten allerdings zu einem Dickicht aus irgendwelchen Fiktionen von Worthülsen wie Grundversorgung, ausreichender Versorgung mit Geldmitteln, Staatsferne usw., was allerdings bedeutet: null Verpflichtung, Null Erfüllungskontrolle.
Null Verpflichtung, null Erfüllungskontrolle
Dass der ÖR Medien strengstens kontrolliert werden müssen, dass sie Rechenschaft bis zum letzten Cent legen müssen, dass sie von unabhängigen Buchprüfern permanent durchfilzt werden, dass sie andere Medien nicht in die Trash-Nischen verdrängen können oder Printmedien de facto in die Pleite usw., all diese entscheidenden Punkte hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Fixiertheit auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunksegen übersehen oder ignoriert, obwohl die Probleme auf der Hand liegen.