Speziell die gelebte männliche Homosexualität ist in der Menschheitsgeschichte in allen Kulturen regelmäßig unter Strafe gestellt worden bis hin zur Todesstrafe, die als Sanktion auch heute noch in vielen Ländern bekannt ist und auch vollstreckt wird. Je nach Interessenlage weichen die Statistiken voneinander ab, aber ein Wert von 95 Prozent, eher plus als minus, heterosexuell lebender Menschen dürfte der Realität sehr nahe kommen.
In der Bundesrepublik gibt es seit den Gesetzesreformen von 1969/1973 keine strafrechtlichen Sanktionen mehr gegen homosexuelle Beziehungen unter Erwachsenen, gegen lesbische Beziehungen gab es sie ohnehin nicht. In der DDR gab es schon länger keine Sanktionierung der homosexuellen Lebensweise. In der wiedervereinigten Bundesrepublik wurde die bis dahin noch strafbare homosexuelle Beziehung eines Erwachsenen zu einem männlichen, noch nicht 18-jährigen Partner als letztes Relikt der früheren umfänglichen Strafbarkeit homosexueller Handlungen abgeschafft.
Strafrechtlich gibt es also keinen Unterschied zwischen heterosexueller und homosexueller Lebensweise und das ist ein Segen, eine gesellschaftliche Errungenschaft. Die letzten Gleichstellungsbemühungen homosexueller und heterosexueller Beziehungen, was zum Beispiel das Ehe- oder Steuerrecht anbelangt, sind in vollem Gange. Über das Adoptionsrecht schwuler oder lesbischer Paare gibt es in der Gesellschaft antagonistische Meinungen.
Mit der Entkriminalisierung, vor allem der erwachsenen, gleichberechtigten Homosexualität Ende der sechziger Jahre ist eine erstaunliche Akzeptanz der Homosexualität in der Gesellschaft einher gegangen, die schon in den siebziger Jahren im veröffentlichten Raum sehr präsent war und auch tief in die Gesellschaft hinein wirkte. Der berühmte Satz von Klaus Wowereit: "Ich bin schwul und das ist auch gut so" im Jahr 2001 sollte sicher provozieren, aber die Menschen, die in den siebziger Jahren und später sozialisiert wurden, fühlten sich nicht mehr provoziert, sondern begrüßten mehrheitlich Wowereits lässigen Spruch.
An Wowereits Satz lässt sich einiges verdeutlichen: Jeder Mensch, der seine sexuelle Präferenz lebt, findet das für sich persönlich gut so. Da Sexualität zum Umfang der höchstrangig geschützten Privat-und Intimsphäre eines Menschen gehört, geht die Sexualität eines Menschen den anderen nichts an. Niemand hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es körperlich bei einem anderen Menschen unter der Kleidung aussieht, oder wie es im Inneren seines Kopfes aussieht, sprich welches seine Fantasien, seine Vorlieben und seine Wünsche sind. Niemand hat ein Recht darauf, dass andere Menschen sich für seine Sexualität interessieren. Freiheit heißt dem anderen seine Sexualität zu lassen und von dem anderen sexuell in Ruhe gelassen zu werden.